Was ist eine Teilungserklärung im WEG?

Juli 11, 2024

Was ist eine Teilungserklärung im WEG?

Von RA und Notar Krau

Eine Teilungserklärung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist eine Erklärung, durch die ein Grundstückseigentümer das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufteilt und diese mit dem Sondereigentum an bestimmten Räumen eines Gebäudes verbindet.

Die Teilungserklärung kann einseitig durch den Alleineigentümer oder durch einen Vertrag zwischen mehreren Eigentümern erfolgen.

Sie ist die Grundlage für die Entstehung von Wohnungseigentum und regelt die Aufteilung des Grundstücks sowie die Zuordnung des Sondereigentums

Die Teilungserklärung umfasst in der Regel auch die sogenannte Gemeinschaftsordnung, die die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander sowie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums regelt.

Die Gemeinschaftsordnung ist Teil der Teilungserklärung im weiteren Sinn, aber nicht zwingend erforderlich für die Wirksamkeit der Teilung nach § 8 Abs. 1 WEG

Die Teilungserklärung wird beim Grundbuchamt eingereicht und führt zur Anlegung von Wohnungsgrundbüchern, wodurch das Wohnungseigentum rechtlich wirksam wird

Sie enthält Angaben darüber, was Gegenstand des Gemeinschafts- bzw. des Sondereigentums sein soll und legt die Miteigentumsanteile fest, die mit dem Sondereigentum verbunden sind

Die Teilungserklärung ist ein zentrales Dokument im Wohnungseigentumsrecht und bildet die rechtliche Grundlage für die Struktur und Organisation einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

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