Vollzug einer Teilungserklärung für ein Grundstück an dem ein Erbbaurecht besteht – OLG München 34 Wx 202/23 e – Beschluss v. 24.08.2023
Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied am 24.08.2023, dass die Eintragung einer Teilungserklärung für ein Grundstück,
auf dem ein Erbbaurecht besteht, nicht aufgrund des Erbbaurechts verweigert werden darf.
In dem Fall wollten die Beteiligten ein Grundstück, das mit Wohnungs- und Teilerbbaurechten belastet war, in Wohnungs- und Teileigentum aufteilen.
Ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts München hatte dies abgelehnt, weil es sich auf die Rechtsprechung des OLG Karlsruhe stützte, die besagte,
dass ein Grundstückseigentümer nicht über das Bauwerk verfügen könne,
da dieses gemäß § 12 ErbbauRG als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts und nicht des Grundstücks gilt.
Das OLG München widersprach dieser Argumentation.
Es stellte klar, dass die Begründung von Sondereigentum auch für ein Grundstück möglich ist, auf dem ein Erbbaurecht besteht.
Dies sei vergleichbar mit der sogenannten Vorratsteilung, bei der ein unbebautes Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird, bevor ein Gebäude errichtet ist.
Sobald das Erbbaurecht endet, wird das Gebäude gemäß § 93 BGB und § 12 Abs. 3 ErbbauRG Teil des Grundstücks und somit auch des Sondereigentums.
Das Gericht hob den Beschluss des Amtsgerichts München auf und erklärte die Beschwerde der Beteiligten für begründet.
Es stellte fest, dass die Eintragung der Teilungserklärung aufgrund des bestehenden Erbbaurechts nicht verweigert werden dürfe,
da die Teilungserklärung keine Verfügung über das Bauwerk darstellt, sondern eine Inhaltsänderung des Grundstückseigentums.
Eine Kostenentscheidung wurde nicht getroffen, da die Beteiligten als Beschwerdeführer die Kosten des Verfahrens zunächst tragen, ihre Haftung jedoch durch den Erfolg der Beschwerde entfällt.
Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, da den Beteiligten die Beschwerdeberechtigung fehlte.
Die Eintragung einer Teilungserklärung bei bestehendem Erbbaurecht ist grundsätzlich möglich, aber es gibt einige Besonderheiten zu beachten.
Was ist eine Teilungserklärung?
Mit einer Teilungserklärung (§ 8 WEG) wird das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt,
wobei jedem Anteil Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder einem bestimmten Teileigentum zugeordnet wird.
Dies ist die Grundlage für die Entstehung von Wohnungseigentum.
Besonderheiten bei bestehendem Erbbaurecht:
Voraussetzungen für die Eintragung:
Ablauf:
Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.