Warum ein notarielles Testament?

März 23, 2024

Warum ein notarielles Testament?

Von RA und Notar Krau

Der Notar prüft Ihre Testierfähigkeit und beurkundet nur, wenn er davon überzeugt ist. Damit erhält das notarielle Testament eine höhere Rechtssicherheit als das privatschriftliche Testament.

Der Notar bietet eine persönliche Beratung, um die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Testierenden zu klären und sicherzustellen, dass sie rechtlich korrekt umgesetzt werden. Rechtsanwalt Krau ist nicht nur Notar, sondern auch Fachanwalt für Erbrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (Unternehmensnachfolge).

Das Erbrecht ist komplex und birgt zahlreiche Fallstricke. Ein notarielles Testament stellt sicher, dass juristische Fachkenntnisse genutzt werden, um Fehler bei der Formulierung zu vermeiden und den Willen des Erblassers korrekt umzusetzen.

Notarielle letztwillige Verfügungen ermöglichen flexiblere Regelungen, insbesondere für Patchwork-Familien oder Personen, die nicht in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben.

Durch Erbverträge können zusätzliche vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, die über die Regelungen eines herkömmlichen Testaments hinausgehen. Wer nicht verheiratet ist, kann kein gemeinschaftliches Testament errichten. Diesen Personen bliebt nur der Erbvertrag. Ein Erbvertrag muß immer notariell beurkundet werden, ansonsten ist er unwirksam.

Obwohl bei einem notariellen Testament zunächst Kosten für den Notar anfallen, können langfristig Kosten gespart werden. Beim notariellen Testament oder beim notariellen Erbvertrag benötigen die Erben keinen Erbschein und sind sofort handlungsfähig.

Bei einem gemeinschaftlichen Testament oder bei einem notariellen Erbvertrag werden somit gleich zweimal die Erbscheinsverfahren erspart.

Das notarielle Testament wird beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert und beim Amtsgericht verwahrt. Dadurch wird sichergestellt, dass das Testament im Erbfall aufgefunden und rechtlich korrekt umgesetzt wird.

Eine Unklarheit, ein Fehler in einem privatschriftlichen Testament kann zehntausende von Euro aus dem Nachlaß „verbrennen“ für vermeidbare Erbstreitigkeiten

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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