Kein quotenloser Erbschein bei eindeutigen und zweifelsfreien Bestimmungen des Erblassers zu den Erbquoten – OLG Celle 6 W 116/23
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (OLG) in der Nachlasssache 6 W 116/23 betrifft die Erteilung eines quotenlosen Erbscheins.
Der Erblasser hatte eindeutige und zweifelsfreie Bestimmungen zu den Erbquoten für seine zehn Erben getroffen.
Trotzdem beantragte ein Beteiligter einen quotenlosen Erbschein, was vom Amtsgericht abgelehnt wurde.
Das OLG bestätigte diese Entscheidung, da die Ausnahmevorschrift des FamFG § 352a Abs. 2 Satz 2, wonach die Angabe der Erbteile entfallen kann, wenn alle Antragsteller darauf verzichten, hier nicht anwendbar war.
Die Bestimmungen des Erblassers waren klar und leicht in den Erbscheinsantrag zu übernehmen.
Die Angabe der Erbquoten war daher erforderlich.
Der Beteiligte konnte keinen Grund vorbringen, der gegen die Nennung der Erbquoten sprach.
Die Kostenentscheidung ergab sich aus dem Gesetz, und eine Kostenerstattung wurde nicht angeordnet, da nur der Beschwerdeführer am Verfahren beteiligt war.
I. Zusammenfassung:
II. Entscheidungstext:
III. Fazit:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.