Weihnachtsgeldansprüche – BAG Urteil vom 20.02.2013 – 10 AZR 177/12

April 4, 2021

Weihnachtsgeldansprüche – BAG Urteil vom 20.02.2013 – 10 AZR 177/12

RA und Notar Krau

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 20. Februar 2013 (10 AZR 177/12) gegen die Revision der Beklagten und bestätigte das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Dezember 2011 (9 Sa 146/11), das der Klage auf Weihnachtsgeldansprüche stattgegeben hatte.

Der Kläger, seit 2004 bei der Beklagten beschäftigt, forderte Weihnachtsgeld für die Jahre 2009 und 2010 gemäß seinem Arbeitsvertrag, der ein gestaffeltes Weihnachtsgeld je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit vorsah.

Die Beklagte hatte dies in den Jahren 2004 bis 2008 bezahlt, jedoch 2009 aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt und 2010 lediglich eine Sonderzahlung geleistet.

Die Beklagte argumentierte, das Weihnachtsgeld sei eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch für die Zukunft, basierend auf einer vertraglichen Klausel.

Der Kläger hielt diese Klausel für widersprüchlich und gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.

Das BAG bestätigte, dass der Kläger einen vertraglichen Anspruch auf Weihnachtsgeld habe, da die Klausel widersprüchlich sei.

Die vertragliche Festlegung der Leistungshöhe und die gleichzeitige Bezeichnung als freiwillig schaffe Unklarheit und verstoße gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Somit sei die Klausel unwirksam und der Anspruch auf Weihnachtsgeld bestehe.

Die Beklagte müsse die Kosten der Revision tragen.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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