Wer erteilt die Zustimmung zur Veräußerung in der Insolvenz des WEG Verwalters wenn kein Insolvenzverwalter bestellt ist?

Juli 18, 2024

Wer erteilt die Zustimmung zur Veräußerung in der Insolvenz des WEG Verwalters wenn kein Insolvenzverwalter bestellt ist?

Von RA und Notar Krau

Wenn der WEG-Verwalter insolvent ist und kein Insolvenzverwalter bestellt wurde, sind die Wohnungseigentümer selbst für die Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum zuständig.

Die Wohnungseigentümer können die Entscheidung über die Zustimmung an sich ziehen und selbst treffen.

Der Verwalter wird bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig.

Wenn die Wohnungseigentümer die Zustimmung nicht verweigert oder Vorgaben für ihre Erteilung getroffen haben, ist der Verwalter für die Erteilung der Zustimmung zuständig.

Ist das geschehen, sind die Wohnungseigentümer selbst passivlegitimiert

In der Praxis bedeutet dies, dass die Eigentümerversammlung oder ein von ihr bestimmter Vertreter die Zustimmung erteilen würde.

Es ist jedoch zu beachten, dass die genaue Vorgehensweise von den Regelungen der Gemeinschaftsordnung oder der Teilungserklärung und den Umständen des Einzelfalls abhängt.

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Letzten Beiträge