Wirksamkeit einer als „Entwurf“ bezeichneten letztwilligen Verfügung
OLG Frankfurt 10 W 38/19
Beschluss 30.8.2019
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein als „Entwurf“ bezeichnetes Schriftstück nicht als Testament gültig ist,
wenn es mehrere Unklarheiten und Lücken enthält und nicht die Unterschrift, sondern nur die Paraphe der Erblasserin trägt.
Im vorliegenden Fall hatte die Antragstellerin Prozesskostenhilfe beantragt, um ihr vermeintliches Erbrecht aus einem Schriftstück geltend zu machen, das die Erblasserin mit „Entwurf“ überschrieben hatte.
Das Landgericht hatte den Antrag zurückgewiesen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg habe.
Die Antragstellerin legte Beschwerde ein.
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.
Es führte aus, dass ein als Entwurf bezeichnetes Schriftstück zwar als Testament gültig sein könne, wenn es dem Willen des Erblassers entspreche.
Im vorliegenden Fall spreche jedoch vieles dafür, dass die Erblasserin das Schriftstück nicht als endgültige Verfügung von Todes wegen betrachtet habe.
So seien im Schriftstück mehrere Regelungen offen geblieben.
Beispielsweise wurde der Ersatzerbe nicht benannt und die Höhe der an die Vermächtnisnehmer auszuzahlenden Beträge nicht festgelegt.
Außerdem fehle das Datum und die Unterschrift der Erblasserin.
Stattdessen trage das Schriftstück nur die Paraphe „E Sch“.
Das Gericht stellte klar, dass die Frage, ob ein Testament mit einer Paraphe als Unterschrift gültig ist, im vorliegenden Fall nicht relevant sei,
da das Schriftstück aufgrund der vielen Unklarheiten und Lücken ohnehin nicht als Testament gewertet werden könne.
Die Beschwerde der Antragstellerin wurde daher zurückgewiesen.
Sie muss die Gerichtskosten tragen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein als „Entwurf“ bezeichnetes Schriftstück nur dann als Testament gültig ist,
wenn es dem Willen des Erblassers entspricht und keine Zweifel an seiner Endgültigkeit bestehen.
Im vorliegenden Fall waren die Unklarheiten und Lücken im Schriftstück sowie das Fehlen der Unterschrift der Erblasserin ausschlaggebend dafür, dass es nicht als Testament anerkannt wurde.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.