Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung – LAG Rheinland Pfalz Urteil vom 03.07.2014 – 5 Sa 27/14
RA und Notar Krau
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied am 3. Juli 2014 im Fall 5 Sa 27/14 über die Berufung eines Klägers gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern.
Die Berufung wurde kostenpflichtig zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.
Der Kläger, der seit 1983 als Verkaufsleiter und Prokurist bei der Beklagten zu 1) tätig war, wurde fristlos gekündigt, weil er im Jahr 2010 ein Tauschgeschäft eingegangen war:
Er erhielt von einem Kunden eine Armbanduhr im Wert von ca. 6.000 Euro und ließ im Gegenzug dessen Neuwagen kostenfrei mit teuren Felgen und Reifen ausstatten.
Die Beklagte zu 1) argumentierte, dass dies eine schwere Pflichtverletzung und Untreue darstelle, da dem Unternehmen durch die nicht berechneten Leistungen ein finanzieller Schaden von ca. 6.500 Euro entstanden sei.
Der Kläger behauptete, die Kosten über sein Verrechnungskonto erstattet zu haben, konnte dies jedoch nicht substantiiert nachweisen.
Die Gerichte befanden, dass das Verhalten des Klägers einen erheblichen Vertrauensbruch darstellte, der eine fristlose Kündigung rechtfertigte, auch unter Berücksichtigung seiner langen Betriebszugehörigkeit und familiären Verpflichtungen.
Eine vorherige Abmahnung sei in diesem Fall nicht erforderlich gewesen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.