Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung – BAG Urteil vom 10.05.2016 – 9 AZR 145/15

April 8, 2021

Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung – BAG Urteil vom 10.05.2016 – 9 AZR 145/15

RA und Notar Krau

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 10. Mai 2016 (Az. 9 AZR 145/15), dass die Kündigung der Klägerin durch den Beklagten zum 15. Dezember 2013 rechtmäßig war, weil die Klägerin ihre Elternzeit nicht formgerecht nach § 16 Abs. 1 Satz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG aF) schriftlich geltend gemacht hatte.

Der Beklagte hatte die ordentliche Kündigung aufgrund eines fehlenden schriftlichen Elternzeitverlangens ausgesprochen.

Die Klägerin hatte die Elternzeit per Telefax mitgeteilt, was jedoch nicht die gesetzlich erforderliche Schriftform nach § 126 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllte.

Diese verlangt eine eigenhändige Unterschrift oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen auf einer schriftlichen Urkunde.

Der Klägerin war es nicht gelungen, den Nachweis zu erbringen, dass sie dem Beklagten das formgerechte Originalschreiben über die Elternzeit per Post zukommen ließ.

Daher stellte das BAG fest, dass die per Telefax übermittelte Erklärung der Elternzeit nicht rechtswirksam war.

Zudem war das Verhalten des Beklagten nicht rechtsmissbräuchlich, da er die Klägerin mehrfach auf die formalen Anforderungen hingewiesen hatte.

Da keine formgerechte Elternzeit vorlag, konnte der Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG aF nicht greifen.

Die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts und des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main wurde aufgehoben, und die Klage der Klägerin abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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