Wirksamkeit einer vorsorglich ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung – BAG Urteil vom 19.07.2007 – 6 AZR 774/06
RA und Notar Krau
Am 19.07.2007 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall 6 AZR 774/06, dass ein zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis in der Regel durch den Abschluss eines schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrags beendet wird, sofern nicht eindeutig etwas anderes vereinbart wurde.
Das Urteil bestätigte die Entscheidung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts und wies die Revision der Klägerin zurück.
Die Klägerin war zunächst als Steuerberaterin beschäftigt und schloss später einen Geschäftsführerdienstvertrag mit der Beklagten ab.
Als die Beklagte den Geschäftsführerdienstvertrag kündigte und die Klägerin ihr Amt niederlegte, behauptete die Klägerin, das ursprüngliche Arbeitsverhältnis bestehe weiterhin.
Daraufhin kündigte die Beklagte vorsorglich das vermeintlich bestehende Arbeitsverhältnis fristlos.
Das BAG entschied, dass das ursprüngliche Arbeitsverhältnis mit dem Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrags beendet wurde.
Die Klage der Klägerin, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 19. Juli 2004 nicht beendet worden sei, wurde abgewiesen.
Es wurde festgehalten, dass die Bestellung zum Geschäftsführer neue rechtliche Grundlagen schafft und das vorherige Arbeitsverhältnis beendet.
Der Wille zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses muss aus dem Geschäftsführerdienstvertrag klar hervorgehen, was im vorliegenden Fall bejaht wurde.
Die Klägerin musste die Kosten des Revisionsverfahrens tragen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.