Zahlungsansprüche aus Patronatsvereinbarung – BAG 5 AZR 55/19 – Urteil vom 29.03.2023 Rechtswegzuständigkeit – internationale Zuständigkeit –
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in seinem Urteil vom 29. März 2023 (BAG 5 AZR 55/19) über die internationale Zuständigkeit und Zahlungsansprüche aus einer Patronatsvereinbarung.
Dabei wurde festgestellt, dass deutsche Gerichte international zuständig sind.
Der Kläger, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, forderte von der beklagten kanadischen Gesellschaft Zahlungen aufgrund einer Patronatsvereinbarung, die Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis mit einer insolventen Schweizer Gesellschaft betrafen.
Das Landesarbeitsgericht gab der Klage teilweise statt, und die Beklagte legte Revision ein.
Das Bundesarbeitsgericht hob das Urteil des Landesarbeitsgerichts teilweise auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück.
Es stellte fest, dass die Klage hinsichtlich einiger Anträge nicht ausreichend bestimmt war und das Feststellungsinteresse des Klägers nicht ausreichend dargelegt wurde.
Zusätzlich erklärte das Gericht, dass deutsches Recht auf die Patronatsvereinbarung anwendbar sei.
Die Rom I-VO (Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht) bestimme, dass deutsches Recht gelte, da der Kläger seine Arbeit hauptsächlich in Deutschland verrichtet habe.
Die Ausführungen des Gerichts in Bezug auf die Anwendbarkeit des deutschen Rechts beziehen sich auf Artikel 8 der Rom I-VO.
1. BAG 5 AZR 55/19 Urteil vom 29.03.2023
2. Tenor
3. Tatbestand BAG 5 AZR 55/19
4. Entscheidungsgründe BAG 5 AZR 55/19
Tenor
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.