Das neue Hessengeld – Senkung der Grunderwerbsteuerkosten

Juni 21, 2024

Das neue Hessengeld – Senkung der Grunderwerbsteuerkosten

Von RA und Notar Krau

Das Hessengeld ist eine Initiative der Landesregierung Hessen, die darauf abzielt, Bürgerinnen und Bürger beim erstmaligen Kauf einer eigengenutzten Wohnimmobilie zu unterstützen.

Diese Förderung wird im Rahmen des Sofortprogramms „11 + 1 für Hessen“ angeboten, das am 23. Februar 2024 beschlossen wurde.

Der Hauptzweck des Hessengeldes ist es, die Grunderwerbsteuerkosten zu senken, die beim Kauf von Wohneigentum oder Grundstücken anfallen, und somit die finanzielle Belastung für Erstkäufer zu reduzieren.

Förderungsbeginn und Voraussetzungen:

Das Hessengeld gilt rückwirkend für Immobilienkäufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden.

Das entscheidende Datum für die Beantragung des Hessengeldes ist das Datum des Kaufvertrages.

Damit wird sichergestellt, dass Käuferinnen und Käufer nicht gezwungen sind, den Erwerb einer Immobilie aufzuschieben, weil sie auf die Förderungsdetails warten.

Förderungsfähig sind nur der Kauf und der Neubau der ersten selbstgenutzten Wohnimmobilie in Hessen.

Die Förderung gilt sowohl für den Erwerb von Bestandsimmobilien als auch für Neubauten, inklusive Wohngruppen, Genossenschaften und gemeinschaftliche Bauprojekte.

Nicht gefördert werden Erbschaften, Schenkungen sowie Neubauten auf bereits im Eigentum befindlichen Grundstücken, da hier keine Grunderwerbsteuer anfällt.

Höhe der Förderung:

Die Förderung beträgt 10.000 Euro pro Käufer, wobei der Höchstbetrag auf 20.000 Euro pro Kaufvertrag beschränkt ist.

Zusätzlich gibt es 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht.

Die Auszahlung erfolgt jährlich in zehn gleichen Raten, wobei die Förderung die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer nicht überschreiten darf.

Ausschlusskriterien:

Das Hessengeld ist ausschließlich für Erstkäufer gedacht. Personen, die bereits eine Immobilie besitzen oder besessen haben, sei es durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Dies schließt auch Ferienwohnungen, vermietete Immobilien sowie gewerbliche Immobilien ein.

Das Ziel ist es, insbesondere diejenigen zu unterstützen, für die der erstmalige Immobilienkauf eine erhebliche finanzielle Herausforderung darstellt.

Antragsverfahren und Verwaltung:

Das Antragsverfahren für das Hessengeld wird digital abgewickelt und soll im Herbst 2024 starten. Zuständig für die Verwaltung und Bearbeitung der Anträge ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Bis dahin müssen Käuferinnen und Käufer keine speziellen Maßnahmen ergreifen, um ihre Ansprüche zu sichern.

Es wird jedoch empfohlen, bereits jetzt relevante Unterlagen wie Ausweise, Grunderwerbsteuerbescheid, notariell beurkundeten Kaufvertrag und eine Versicherung des Ersterwerbs vorzubereiten.

Das neue Hessengeld – Senkung der Grunderwerbsteuerkosten

Einkommensunabhängigkeit und Steuerfreiheit:

Das Hessengeld kann unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Antragsteller beantragt werden.

Die Förderung ist nicht steuerpflichtig und unterliegt keinem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass sie das zu versteuernde Einkommen nicht erhöht.

Weitere Details und Kontaktmöglichkeiten:

Viele spezifische Regelungen und Details zur Förderung, einschließlich der Behandlung von Fällen, in denen nur einer der Käufer Ersterwerber ist, werden in einer Richtlinie festgelegt, die derzeit noch abgestimmt wird.

Aktuelle Informationen zum Hessengeld sind auf der Webseite www.hessengeld.de verfügbar.

Zusammengefasst bietet das Hessengeld eine bedeutende Unterstützung für Erstkäufer von Wohnimmobilien in Hessen, indem es die Grunderwerbsteuerlast senkt.

Die Landesregierung hofft, dass diese Maßnahme vielen Bürgern den Weg zum eigenen Zuhause erleichtert und gleichzeitig die Immobiliennachfrage in Hessen ankurbelt.

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