Erbschaftsteuer – Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften – BFH II R 1/20

Juni 2, 2022

Erbschaftsteuer – Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften – BFH II R 1/20 – Urteil vom 01. Dezember 2021

Zusammenfassung des BFH-Urteils vom 01. Dezember 2021 (II R 1/20) von RA und Notar Krau:

Thema: Erbschaftsteuer – Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften

Leitsatz:

  • Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben und auf dessen Tod denselben Nacherben eingesetzt, steht dem Nacherben auf Antrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen insgesamt lediglich ein Freibetrag zu.
  • Der Nacherbe muss in seinem Antrag angeben, welches Verhältnis zu welchem ursprünglichen Erblasser der Versteuerung zugrunde gelegt werden soll. Danach richten sich der Freibetrag und die Steuerklasse für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen.

Sachverhalt:

Die Kläger erbten nach dem Tod ihrer Großeltern jeweils als Nacherben. Die Großeltern hatten den Vater der Kläger als Vorerben eingesetzt. Die Kläger beantragten bei der Erbschaftsteuerfestsetzung, für jede Nacherbschaft einen Freibetrag in Höhe von 400.000 € zu berücksichtigen.

Entscheidung:

Das Finanzamt und das Finanzgericht lehnten den Antrag der Kläger ab. Der Bundesfinanzhof (BFH) wies die Revision der Kläger zurück.

Erbschaftsteuer – Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften – BFH II R 1/20

Begründung:

  • Bei mehreren Nacherbschaften nach demselben Vorerben liegt erbschaftsteuerrechtlich ein einheitlicher Erwerb vom Vorerben vor.
  • Dem Nacherben steht daher insgesamt nur ein Freibetrag zu.
  • Der Nacherbe kann wählen, welches Verhältnis zu welchem Erblasser der Versteuerung zugrunde gelegt werden soll.
  • Der Freibetrag und die Steuerklasse richten sich nach dem gewählten Verhältnis.

Konsequenzen:

  • Die Entscheidung des BFH führt zu einer einheitlichen Besteuerung von mehreren Nacherbschaften nach demselben Vorerben.
  • Der Nacherbe sollte daher sorgfältig prüfen, welches Verhältnis zu welchem Erblasser er der Versteuerung zugrunde legen möchte.

Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung des BFH-Urteils vom 01. Dezember 2021 (II R 1/20)

Sachverhalt

Entscheidung

Begründung

  • Einheitlicher Erwerb vom Vorerben
    • Zivilsrechtliche vs. erbschaftsteuerrechtliche Betrachtung
    • Fiktion des § 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 ErbStG
    • Verrechnung von negativem und positivem Erwerb
  • Wahlrecht des Nacherben bei mehreren Nacherbschaften
    • Antrag nach § 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG
    • Deckelung des Freibetrags für das Vermögen des Vorerben
    • Nur ein Freibetrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen
    • Günstigstes Verhältnis zu einem Erblasser maßgeblich
  • Keine kumulative Berücksichtigung mehrerer Freibeträge
  • Individuelle Antragstellung durch jeden Nacherben

Entscheidung des FG

Kostenentscheidung

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

control, tax office, text

BFH II R 22/21 – Werterhöhung Anteile Kapitalgesellschaft als Schenkung

September 13, 2024
BFH II R 22/21 – Werterhöhung Anteile Kapitalgesellschaft als SchenkungRA und Notar KrauDas Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. April 2024…
Top view of white vintage light box with TAXES inscription placed on stack of USA dollar bills on white surface

BFH 15. Mai 2024 – II R 12/21 – Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

September 7, 2024
BFH 15. Mai 2024 – II R 12/21 – Begünstigungstransfer bei der ErbschaftsteuerRA und Notar KrauDas Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15…
green female angel statue

Aufgaben des Nachlasspflegers – OLG München Beschluss 7. 1. 2010 – 31 Wx 154/09

August 25, 2024
Aufgaben des Nachlasspflegers – OLG München Beschluss 7. 1. 2010 – 31 Wx 154/09RA und Notar KrauDer Nachlasspfleger ha…