Anfechtung Erbausschlagungen – OLG Düsseldorf Beschluss vom 27/01/2020 – 3 Wx 167/19
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird geändert:
Das Nachlassgericht wird angewiesen, den beantragten Erbschein auf den Antrag der Beteiligten zu 3 vom 18. Dezember 2018 zu erteilen.
Beschwerdewert: 35.000,00 €
Die Erblasserin hinterließ elf Kinder (Beteiligte zu 1 bis 11).
Die Stadt Düsseldorf veranlasste die Bestattung der Erblasserin und empfahl den Beteiligten, das Erbe aufgrund einer mutmaßlichen Überschuldung auszuschlagen.
Daraufhin schlugen die Beteiligten zu 1 bis 3 und 7 die Erbschaft aus.
Später teilte der Beteiligte zu 12 mit, dass der Nachlass nach Verkauf von Grundeigentum und Begleichung aller Verbindlichkeiten etwa 35.000 Euro betrage.
Daraufhin fochten die Beteiligten zu 1 bis 3 und 7 ihre Ausschlagungserklärungen an und beantragten einen Erbschein, der sie als Erben zu gleichen Teilen ausweist.
Das Nachlassgericht wies den Erbscheinsantrag ab.
Es führte aus, dass die Anfechtungen der Ausschlagungen unwirksam seien, da die Beteiligten zu 2, 3 und 7 keine Informationen über den Nachlasswert hatten und somit nicht von einem Anfechtungsgrund ausgegangen werden könne.
Die Mitteilung der Stadt Düsseldorf enthalte keine belastbaren Informationen über eine tatsächliche Überschuldung.
III. Beschwerde der Beteiligten
Die Beteiligten zu 2 und 8 legten Beschwerde ein.
Sie argumentierten, dass sie aufgrund der Mitteilung der Stadt Düsseldorf von einer Überschuldung ausgegangen seien.
Die Beteiligte zu 3 legte ebenfalls Beschwerde ein, zog diese aber später zurück.
Das OLG Düsseldorf entschied zugunsten der Beschwerdeführer und hob den Beschluss des Nachlassgerichts auf. Die wesentlichen Gründe sind:
Anfechtungsgrund: Ein Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses kann einen Anfechtungsgrund darstellen, insbesondere wenn er auf falschen Vorstellungen über das Vorhandensein von Nachlassgegenständen oder -verbindlichkeiten beruht.
Fehlvorstellung:
Die Beteiligten zu 1 bis 3 und 7 gingen aufgrund der Mitteilung der Stadt Düsseldorf irrtümlich von einer Überschuldung aus.
Diese Mitteilung beruhte auf den Angaben einiger Beteiligter und es bestand für die Ausschlagenden kein Grund, die Empfehlung der Stadt zu bezweifeln.
Kausalität des Irrtums:
Der Irrtum war kausal für die Ausschlagung, da die Beteiligten bei Kenntnis der tatsächlichen Sachlage die Ausschlagung nicht erklärt hätten.
Fristgerechte Anfechtung:
Die Anfechtungen wurden innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen nach Kenntniserlangung des Anfechtungsgrundes erklärt.
Das Nachlassgericht wurde angewiesen, den Erbschein gemäß dem Antrag der Beteiligten zu 3 zu erteilen, da die Anfechtungen wirksam waren.
Keine Kostenentscheidung und keine Zulassung der Rechtsbeschwerde
Eine Kostenentscheidung war nicht erforderlich und es bestand kein Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde.
Wertfestsetzung
Die Wertfestsetzung erfolgte gemäß den §§ 40 Abs. 1 Nr. 2, 61 GNotKG auf 35.000,00 €.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.