Anfechtungserklärung – Anfechtungsgrund – Erbausschlagung – OLG Hamm Beschluss vom 07.07.2015 – 15 W 329/14
RA und Notar Krau
Das OLG Hamm entschied in seinem Beschluss vom 07.07.2015 (Az. 15 W 329/14) über die Zulässigkeit der Anfechtung eines Erbscheinsantrags und die Wirksamkeit einer Erbausschlagung.
Hintergrund ist der Erbfall nach einem geschiedenen Erblasser, dessen Enkel, der Beteiligte zu 3), als Alleinerbe eingesetzt war.
Die Mutter des Enkels, die Beteiligte zu 1), hatte für ihren minderjährigen Sohn die Erbschaft ausgeschlagen, wobei die familiengerichtliche Genehmigung ausblieb.
Nach Erreichen der Volljährigkeit genehmigte der Enkel die Ausschlagung, doch diese Erklärung gelangte irrtümlich nicht zum Nachlassgericht.
Der Senat hob den Beschluss des Nachlassgerichts auf, das den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) zugunsten ihrer Alleinerbeneigenschaft genehmigt hatte.
Die Ausschlagungserklärung und die spätere Anfechtung waren unwirksam, da die Genehmigung nicht rechtzeitig dem Nachlassgericht vorlag und die in der Anfechtungserklärung genannten Gründe nicht ausreichten.
Die Versäumung der Ausschlagungsfrist aufgrund eines relevanten Irrtums wurde nicht korrekt formell geltend gemacht.
Das Gericht stellte fest, dass ein Anfechtungsgrund nicht nachträglich geändert werden kann, ohne eine neue, formgerechte Anfechtungserklärung.
Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, um grundsätzliche Fragen zur Identität von Anfechtungsgründen in der Anfechtungserklärung zu klären.
Gerichtskosten wurden nicht erhoben, und außergerichtliche Kosten wurden nicht erstattet.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.