Arbeitsgericht Brandenburg 2 Ca 565/13
Unwirksame Dienstvereinbarung über pauschale Ausschüttung des Leistungsentgelts
Die Klägerin, eine Erzieherin, war seit dem Jahr 2000 bei der Beklagten beschäftigt.
Auf das Arbeitsverhältnis fand der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung.
Eine Dienstvereinbarung sah vor, dass alle Beschäftigten im Dezember eine pauschale Leistungszulage in Höhe von 12% des September-Tabellenentgelts erhalten.
Die Klägerin erhielt im Dezember 2012 jedoch nur 6% ihres Tabellenentgelts.
Sie klagte auf Zahlung der restlichen 6%.
Kernaussage des Urteils:
Das Arbeitsgericht Brandenburg wies die Klage ab. Die Dienstvereinbarung ist unwirksam, da sie gegen die tarifliche Regelung des § 18 TVöD verstößt.
Nach dieser Vorschrift muss das Leistungsentgelt leistungsorientiert und variabel sein, eine pauschale Zahlung ist nicht zulässig.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht, dass Dienstvereinbarungen nicht gegen zwingende tarifliche Regelungen verstoßen dürfen.
Das Leistungsentgelt im öffentlichen Dienst muss leistungsorientiert und variabel sein, eine pauschale Zahlung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.