Arbeitsgericht Brandenburg, 2 Ca 565/13 Unwirksame Dienstvereinbarung über pauschale Ausschüttung des Leistungsentgelts
Arbeitsgericht Brandenburg, 2 Ca 565/13
Unwirksame Dienstvereinbarung über pauschale Ausschüttung des Leistungsentgelts
Orientierungssatz
Bereits der Wortlaut der Regelung des § 18 TVöD, von dem bei einer Tarifauslegung vorrangig auszugehen ist, spricht gegen die Zulässigkeit der Vereinbarung einer Dienstvereinbarung mit einem pauschalisierten Leistungsentgelt.