Betriebliche Altersversorgung – BAG 3 AZR 86/16

Oktober 1, 2023

Betriebliche Altersversorgung – BAG 3 AZR 86/16 – Hinterbliebenenversorgung – Tarifauslegung – Vereinigung Cockpit

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

In dem Rechtsstreit (BAG 3 AZR 86/16) ging es um die betriebliche Hinterbliebenenrente eines Flugkapitäns, der Mitglied der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit e. V. war.

Die Klägerin, seine Witwe, forderte eine Witwenrente gemäß den Tarifverträgen, die auf das Arbeitsverhältnis ihres verstorbenen Mannes anwendbar waren.

Die Beklagte, die ehemalige Arbeitgeberin des Verstorbenen, weigerte sich, die Rente zu zahlen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente hat, da die Ehe erst nach dem Eintritt des Versorgungsfalls geschlossen wurde, was den Tarifbestimmungen widerspricht.

Der Tarifvertrag regelte die betriebliche Altersversorgung und die Hinterbliebenenrente für Mitarbeiter, die vor dem 2. Januar 2002 Leistungen einer VBL-gleichen Versorgungsrente bezogen hatten.

Die Hinterbliebenenversorgung für Versorgungsberechtigte, bei denen der Nachversorgungsfall (Tod des unmittelbar Versorgungsberechtigten) erst nach dem 1. Januar 2002 eingetreten ist, richtete sich nach anderen Tarifverträgen.

Das Gericht betonte die Bedeutung der Tarifautonomie und stellte fest, dass die Tarifvertragsparteien das Recht haben, auch tarifliche Regelungen für Versorgungsempfänger zu vereinbaren, solange diese im Rahmen der allgemeinen Rechtmäßigkeitsanforderungen bleiben.

Betriebliche Altersversorgung – BAG 3 AZR 86/16

In diesem Fall wurden die Tarifverträge ordnungsgemäß angewendet, und die Klägerin hatte keinen Anspruch auf die Witwenrente.

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

  • Beschreibung des Rechtsstreits (BAG 3 AZR 86/16)
  • Die beteiligten Parteien
  • Die strittige Hinterbliebenenrente

II. Hintergrundinformationen

  • Der verstorbene Ehemann der Klägerin und sein beruflicher Hintergrund
  • Die Tarifverträge und ihre Bedeutung

III. Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Tarifautonomie und die Rolle der Tarifverträge
  • Anwendbarkeit der Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis

IV. Die strittigen Tarifverträge

  • Der TV Betriebsrente
  • Der TV Vereinheitlichung

V. Tarifverträge und Ruhestandsverhältnisse

  • Die Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien
  • Die Anwendbarkeit der Tarifverträge auf Ruhestandsverhältnisse

VI. Die Auslegung der Tarifverträge

  • Die Bedeutung von Paragraf 13 Abs. 5 TV Vereinheitlichung
  • Die Verweisung auf Paragraf 9 TV Betriebsrente
  • Die Bedeutung des Wortlauts und der Systematik der Tarifverträge

VII. Das Ergebnis der Revision

  • Die Klageabweisung
  • Die Begründung des Urteils

VIII. Schlussfolgerung

  • Die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
  • Die Bedeutung des Urteils für den vorliegenden Fall

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge