Auslegung einer Verfügung von Todes wegen – OLG München 31 Wx 164/18
Das Oberlandesgericht München (OLG) behandelt in seinem Urteil (31 Wx 164/18) die Auslegung einer Verfügung von Todes wegen, die gegen den allgemeinen und juristischen Sprachgebrauch verstößt.
Zunächst betont das OLG die Notwendigkeit strenger Anforderungen für eine solche Auslegung.
Im konkreten Fall setzt die Verfügung verschiedene Personen als Erben ein, wobei auch Organisationen bedacht werden.
Die Antragstellerin beansprucht jedoch eine alleinige Erbenstellung für die Geschwister der Erblasserin.
Das OLG hebt hervor, dass der letzte Wille des Erblassers entscheidend ist und nicht nur der buchstäbliche Sinn der Wörter.
Es findet keine hinreichende Grundlage für die Annahme, dass die Organisationen lediglich Vermächtnisnehmer sein sollten.
Die Verfügung zeigt vielmehr eine Gleichstellung der Organisationen mit den Geschwistern als Erben.
Das OLG weist darauf hin, dass auch die Entstehungsgeschichte des Testaments diesen Schluss unterstützt.
Die Erteilung des beantragten Erbscheins wird vorerst zurückgestellt, da das Nachlassgericht noch keine endgültige Entscheidung über die formellen Voraussetzungen getroffen hat.
Es fallen keine Gerichtskosten an, und die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
I. Hintergrund
II. Entscheidung des OLG München
III. Formelle Voraussetzungen für die Erbscheinserteilung
IV. Kostenentscheidung
V. Geschäftswertfestsetzung
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.