BAG 1 ABR 19/21 – Gemeinschaftsbetrieb – Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft – Beteiligtenfähigkeit – Unterlassungsanspruch – Wiederholungsgefahr – feststellungsfähiges Rechtsverhältnis
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Tenor:
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird stattgegeben und der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln aufgehoben. Die Anträge des Betriebsrats werden abgewiesen.
Sachverhalt:
Die Arbeitgeberin betrieb ein Verteilzentrum, in dem bis Juni 2020 auch Mitarbeiter der d GmbH tätig waren. Die Arbeitgeberin und die d GmbH beschlossen, den Gemeinschaftsbetrieb aufzulösen, woraufhin die Mitarbeiter der d GmbH in ein anderes Gebäude umzogen. Der Betriebsrat sah darin eine beteiligungspflichtige Betriebsspaltung und erhob Unterlassungs-, Leistungs- und Feststellungsanträge.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das BAG wies die Anträge des Betriebsrats ab und hob den Beschluss des Landesarbeitsgerichts auf. Es stellte klar, dass kein allgemeiner Unterlassungsanspruch aus §§ 111 ff. BetrVG besteht und der Antrag zu 10. unzulässig ist. Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte Erfolg.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.