BAG 8 AZR 418/15 Urteil vom 15.12.2016, Benachteiligung iSd. AGG – Alter – Geschlecht – ethnische Herkunft – Auswahlverfahren – Entschädigung – Vermutung der Benachteiligung – Kausalitätsvermutung – Stellenausschreibung – Online-Bewerbungsformular
Kernaussage:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in diesem Fall, dass eine Bewerberin im Bewerbungsverfahren nicht wegen ihres Alters, Geschlechts oder ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt wurde.
Die im Online-Bewerbungsformular gestellten Fragen zu Geburtsdatum und Deutschkenntnissen sowie die im Bewerbungsverfahren erfolgte Auswahlentscheidung waren nicht diskriminierend.
Sachverhalt:
Die Klägerin, eine deutsche Staatsangehörige russischer Herkunft, bewarb sich bei der Beklagten auf eine Stelle als Softwareentwicklerin.
Die Beklagte lud zwei männliche Bewerber zu Vorstellungsgesprächen ein und stellte einen jüngeren Mann ohne einschlägiges Studium ein.
Die Klägerin sah sich wegen ihres Alters, Geschlechts und ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt und verlangte Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Rechtliche Grundlagen:
§ 15 Abs. 2 AGG (Entschädigung), § 22 AGG (Beweislastumkehr), § 11 AGG (Stellenausschreibung), § 7 Abs. 1 AGG (Benachteiligungsverbot), § 3 AGG (unmittelbare und mittelbare Benachteiligung), § 823 Abs. 1 BGB (Schadenersatz).
Entscheidung des BAG:
Das BAG wies die Revision der Klägerin zurück.
Die Klage war unbegründet.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch nach dem AGG.
Eine Benachteiligung muss wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt sein.
Indizien, die eine Benachteiligung vermuten lassen, müssen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf einen Kausalzusammenhang zwischen der Benachteiligung und dem AGG-Grund schließen lassen.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.