BAG 8 AZR 313/20
Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung
Entschädigung nach § 15 II AGG
Kernaussage:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in diesem Fall entschieden, dass ein schwerbehinderter Bewerber,
der im Stellenbesetzungsverfahren benachteiligt wurde, Anspruch auf eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG hat.
Das Gericht stellte fest, dass der öffentliche Arbeitgeber seiner Meldepflicht nach § 165 Satz 1 SGB IX nicht nachgekommen war,
indem er die Stelle nicht ordnungsgemäß bei der Agentur für Arbeit gemeldet hatte.
Dies begründete die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung, die der Arbeitgeber nicht widerlegen konnte.
Sachverhalt:
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Meldepflicht öffentlicher Arbeitgeber bei der Besetzung von freien Stellen.
Eine nicht ordnungsgemäße Meldung kann zu einer Entschädigungspflicht führen, wenn ein schwerbehinderter Bewerber nicht berücksichtigt wird.
Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben zur Stellenmeldung einhalten, um Diskriminierung zu vermeiden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.