BFH II R 15/11

August 1, 2017

BFH II R 15/11

Urteil vom 4.7.2012

Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten

Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten – Eine wichtige Klarstellung

RA und Notar Krau

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Juli 2012 befasst sich mit der Frage, ob die Steuerschulden

des Erblassers für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind.

BFH II R 15/11

Der BFH ändert seine bisherige Rechtsprechung und entscheidet, dass diese Schulden abzugsfähig sind.

Der Fall:

Die Klägerin erbte von ihrem Vater, der im selben Jahr wie ihre Mutter verstarb.

Für das Todesjahr ergab sich eine Einkommensteuernachzahlung aus der Zusammenveranlagung der Ehegatten.

Das Finanzamt lehnte den Abzug der Nachzahlung als Nachlassverbindlichkeit ab.

Die Entscheidung des Gerichts:

Der BFH entschied, dass die auf den Erben entfallenden Einkommensteuerschulden des Erblassers für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind.

Dies gilt auch bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten.

BFH II R 15/11

Die Schulden sind analog § 270 AO aufzuteilen und beim jeweiligen Erwerb von Todes wegen abzugsfähig.

Zentrale Punkte des Urteils:

  • Nachlassverbindlichkeiten: Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören auch die Steuerschulden des Erblassers für das Todesjahr, obwohl diese zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht entstanden waren.
  • Gesamtrechtsnachfolge: Der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Erblassers ein und hat dessen Steuerschulden zu tragen.
  • Stichtagsprinzip: Das Stichtagsprinzip steht dem Abzug der Steuerschulden nicht entgegen, da die Belastung mit Ablauf des Todesjahres kraft Gesetzes eintritt.
  • Wirtschaftliche Belastung: Der Abzug der Steuerschulden setzt voraus, dass sie eine wirtschaftliche Belastung darstellen.
  • Zusammenveranlagung von Ehegatten: Bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten sind die Steuerschulden für das Todesjahr analog § 270 AO aufzuteilen.
  • Bewertung der Nachlassverbindlichkeiten: Die Nachlassverbindlichkeiten sind mit ihrem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Wert abzuziehen.

Bedeutung des Urteils:

BFH II R 15/11

Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für die erbschaftsteuerliche Behandlung von Steuerschulden.

Es stellt klar, dass auch die Steuerschulden des Erblassers für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind.

Dies ist insbesondere dann relevant, wenn der Erblasser im Todesjahr hohe Einkünfte erzielt hat und sich dadurch eine hohe Einkommensteuernachzahlung ergibt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Krau Rechtsanwälte und Notar

OLG Köln 2 Wx 22/24 Höhe Erbquote des russischen Ehegatten

Januar 12, 2025
OLG Köln 2 Wx 22/24 Höhe Erbquote des russischen EhegattenBeschluss vom 4.3.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das OLG Köln entsch…
Krau Rechtsanwälte und Notar

BVerfG 1 BvR 1031/20 Anspruch Erbe gegen Bank – Nachlassinsolvenzverfahren

Januar 12, 2025
BVerfG 1 BvR 1031/20 Anspruch Erbe gegen Bank – NachlassinsolvenzverfahrenBeschluss vom 10.04.2024RA und Notar KrauSachverhalt:D…
Krau Rechtsanwälte und Notar

OLG München 33 Wx 270/23 Keine deutsche Gerichtsbarkeit für den Nachlass des ehemaligen Papstes

Januar 12, 2025
OLG München 33 Wx 270/23 Keine deutsche Gerichtsbarkeit für den Nachlass des ehemaligen PapstesRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht Münc…