
BFH II R 19/06 – Freibetrag für Betriebsvermögen Paragraf 13a Abs. 1 ErbStG – schenkweise Übertragung Beteiligung an GmbH
In dem Fall BFH II R 19/06 ging es um die schenkweise Übertragung einer GmbH-Beteiligung mit Nießbrauchsvorbehalt.
Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer aufgrund des Freibetrags nach Paragraf 13a Abs. 1 ErbStG zunächst auf 0 DM fest.
Später argumentierte das FA, der Freibetrag sei durch die Insolvenz der GmbH rückwirkend weggefallen und erhob Schenkungsteuer.
Der Kläger argumentierte gegen diese Annahme und betonte den wirtschaftlichen Wertzuwachs durch den Nießbrauch.
Das Bundesfinanzhof entschied, dass der Freibetrag rückwirkend entfiel, auch bei Insolvenz, und der Nießbrauch die Steuerhöhe nicht beeinflusste.
Die Klage wurde abgewiesen.
I. Sachverhalt
A. Schenkweise Übertragung einer GmbH-Beteiligung mit Nießbrauchsvorbehalt
B. Erstfestsetzung der Schenkungsteuer auf 0 DM
C. Spätere Änderung der Steuerfestsetzung aufgrund der Insolvenz der GmbH
II. Finanzgerichtliche Entscheidung
A. Abweisung der Klage
B. Begründung für den Wegfall des Freibetrags gemäß Paragraf 13a Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 ErbStG
C. Klage gegen den geänderten Schenkungsteuerbescheid vom 25. Januar 2007
III. Bundesfinanzhof-Entscheidung
A. Aufhebung der Vorentscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen
B. Klage gegen den Schenkungsteuerbescheid vom 25. Januar 2007
C. Begründung für den Wegfall des Freibetrags und die Nichtberücksichtigung des Nießbrauchs
D. Schlussfolgerung und Abweisung der Klage
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen