BFH II R 19/06 – Freibetrag für Betriebsvermögen § 13a Abs. 1 ErbStG – schenkweise Übertragung Beteiligung an GmbH
In dem Fall BFH II R 19/06 ging es um die schenkweise Übertragung einer GmbH-Beteiligung mit Nießbrauchsvorbehalt.
Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer aufgrund des Freibetrags nach § 13a Abs. 1 ErbStG zunächst auf 0 DM fest.
Später argumentierte das FA, der Freibetrag sei durch die Insolvenz der GmbH rückwirkend weggefallen und erhob Schenkungsteuer.
Der Kläger argumentierte gegen diese Annahme und betonte den wirtschaftlichen Wertzuwachs durch den Nießbrauch.
Das Bundesfinanzhof entschied, dass der Freibetrag rückwirkend entfiel, auch bei Insolvenz, und der Nießbrauch die Steuerhöhe nicht beeinflusste.
Die Klage wurde abgewiesen.
I. Sachverhalt
A. Schenkweise Übertragung einer GmbH-Beteiligung mit Nießbrauchsvorbehalt
B. Erstfestsetzung der Schenkungsteuer auf 0 DM
C. Spätere Änderung der Steuerfestsetzung aufgrund der Insolvenz der GmbH
II. Finanzgerichtliche Entscheidung
A. Abweisung der Klage
B. Begründung für den Wegfall des Freibetrags gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 ErbStG
C. Klage gegen den geänderten Schenkungsteuerbescheid vom 25. Januar 2007
III. Bundesfinanzhof-Entscheidung
A. Aufhebung der Vorentscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen
B. Klage gegen den Schenkungsteuerbescheid vom 25. Januar 2007
C. Begründung für den Wegfall des Freibetrags und die Nichtberücksichtigung des Nießbrauchs
D. Schlussfolgerung und Abweisung der Klage
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.