BFH II R 19/06

Juni 15, 2022

BFH II R 19/06 – Freibetrag für Betriebsvermögen Paragraf 13a Abs. 1 ErbStG – schenkweise Übertragung Beteiligung an GmbH

Zusammenfassung RA und Notar Krau

In dem Fall BFH II R 19/06 ging es um die schenkweise Übertragung einer GmbH-Beteiligung mit Nießbrauchsvorbehalt.

Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer aufgrund des Freibetrags nach Paragraf 13a Abs. 1 ErbStG zunächst auf 0 DM fest.

Später argumentierte das FA, der Freibetrag sei durch die Insolvenz der GmbH rückwirkend weggefallen und erhob Schenkungsteuer.

Der Kläger argumentierte gegen diese Annahme und betonte den wirtschaftlichen Wertzuwachs durch den Nießbrauch.

Das Bundesfinanzhof entschied, dass der Freibetrag rückwirkend entfiel, auch bei Insolvenz, und der Nießbrauch die Steuerhöhe nicht beeinflusste.

Die Klage wurde abgewiesen.

BFH II R 19/06

Inhaltsverzeichnis:

I. Sachverhalt

A. Schenkweise Übertragung einer GmbH-Beteiligung mit Nießbrauchsvorbehalt

B. Erstfestsetzung der Schenkungsteuer auf 0 DM

C. Spätere Änderung der Steuerfestsetzung aufgrund der Insolvenz der GmbH

II. Finanzgerichtliche Entscheidung

A. Abweisung der Klage

B. Begründung für den Wegfall des Freibetrags gemäß Paragraf 13a Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 ErbStG

C. Klage gegen den geänderten Schenkungsteuerbescheid vom 25. Januar 2007

III. Bundesfinanzhof-Entscheidung

A. Aufhebung der Vorentscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen

B. Klage gegen den Schenkungsteuerbescheid vom 25. Januar 2007

C. Begründung für den Wegfall des Freibetrags und die Nichtberücksichtigung des Nießbrauchs

D. Schlussfolgerung und Abweisung der Klage

RA und Notar Krau

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