festgesetzte Erbschaftsteuer stunden – FG München 4 K 308/20

Juni 5, 2022

festgesetzte Erbschaftsteuer stunden – FG München 4 K 308/20 – Urteil vom 26.01.2022 – § 28 ErbStG – Aufwendungen

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Finanzgericht München hat die Klage des Klägers abgewiesen, der eine Stundung der festgesetzten Erbschaftsteuer beantragt hatte.

Der Kläger, ein Miterbe, argumentierte, dass er die Steuer nur durch den Verkauf der geerbten Wohnung zahlen könne.

Das Gericht entschied jedoch, dass der Kläger im Zeitpunkt des Erbfalls über ausreichend Mittel verfügte, um die Steuer aus dem Nachlass zu begleichen.

Auch die Verwendung des Nachlassguthabens für andere Zwecke nach dem Erbfall änderte nichts an dieser Entscheidung.

Da der Kläger seinen Antrag nur auf § 28 ErbStG stützte, wurde nicht über die Anwendung von § 222 AO entschieden.

Die Klageerweiterung bezüglich einer Pfändungsmaßnahme wurde nicht berücksichtigt.

Inhaltsverzeichnis

festgesetzte Erbschaftsteuer stunden – FG München 4 K 308/20

  1. Einleitung
  2. Zusammenfassung der Entscheidung
    • Zusammenfassung des Urteils FG München 4 K 308/20 vom 26.01.2022
    • Argumentation des Klägers und Entscheidung des Gerichts
    • Ablehnung des Stundungsantrags durch den Beklagten
  3. Entscheidungstext
    • Tenor
    • Tatbestand
    • Gründe für die Ablehnung der Klage
      • Zulässigkeit der Klage
      • Unbegründetheit der Klage
      • Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Stundungsanspruchs
      • Möglichkeit des Klägers, die Steuer aus vorhandenen Mitteln zu begleichen
      • Beschränkung des Klagebegehrens auf § 28 Abs. 3 Satz 1 ErbStG
  4. Schlussfolgerung
  5. Kostenentscheidung

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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