FG Düsseldorf 4 K 1218/03 Erb

Juni 12, 2022

FG Düsseldorf 4 K 1218/03 Erb – Erbschaftsteuerbescheid – § 13 Abs. 2 a ErbStG a. F – Nachversteuerung von Betriebsvermögen

Zusammenfassung von RA und Notar Krau

Kernaussage:

  • Die Übertragung eines Betriebsgrundstücks auf eine andere Gesellschaft kann als Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen angesehen werden, auch wenn die übertragende Gesellschaft das Grundstück weiterhin nutzt. Dies führt zur Nachversteuerung des Betriebsvermögens gemäß § 13 Abs. 2 a Satz 4 ErbStG a.F.

Sachverhalt:

  • Der Kläger erbte Anteile an einer GmbH & Co. KG und einer GmbH.
  • Ein Grundstück, das zum Betriebsvermögen der GmbH & Co. KG gehörte, wurde auf eine andere Gesellschaft übertragen und anschließend von der ursprünglichen Gesellschaft zurückgepachtet.
  • Das Finanzamt sah darin eine freibetragsschädliche Veräußerung und forderte eine Nachversteuerung des geerbten Betriebsvermögens.
  • Der Kläger klagte gegen die Nachversteuerung.

Entscheidungsgründe:

FG Düsseldorf 4 K 1218/03 Erb

  • Übertragung als Veräußerung: Das Gericht entschied, dass die Übertragung des Grundstücks als Veräußerung anzusehen ist, obwohl die übertragende Gesellschaft das Grundstück weiterhin nutzt.
  • Wesentliche Betriebsgrundlage: Das Grundstück war eine wesentliche Betriebsgrundlage, da der Betrieb ohne dieses Grundstück nicht fortgeführt werden konnte.
  • Zuführung zu betriebsfremden Zwecken: Die Übertragung des Grundstücks auf eine andere Gesellschaft stellt eine Zuführung zu betriebsfremden Zwecken dar, auch wenn es weiterhin vom ursprünglichen Betrieb genutzt wird.
  • Keine Ausnahme bei Vermietung: Die Anmietung des Grundstücks ändert nichts an der Beurteilung als betriebsfremde Verwendung.
  • Formale Betrachtungsweise: Das Gericht folgte einer formalen Betrachtungsweise und stellte auf die zivilrechtliche Eigentumsübertragung ab, unabhängig von den betrieblichen Gründen für die Übertragung.
  • Keine Anwendung des UmwStG: Das Umwandlungssteuergesetz ist im Schenkungsteuerrecht nicht anwendbar.
  • Nachversteuerung: Die Übertragung des Grundstücks führte zur Nachversteuerung des geerbten Betriebsvermögens.

Tenor:

  • Der Erbschaftsteuerbescheid wurde teilweise aufgehoben und die Erbschaftsteuer reduziert.
  • Die Klage wurde im Übrigen abgewiesen.
  • Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 2/3 und der Kläger zu 1/3.
  • Die Revision wurde zugelassen.

FG Düsseldorf 4 K 1218/03 Erb

Fazit:

  • Die Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen auf eine andere Gesellschaft, selbst wenn diese zum selben Konzern gehört oder das Grundstück weiterhin vom ursprünglichen Betrieb genutzt wird, kann eine freibetragsschädliche Veräußerung darstellen und zur Nachversteuerung des geerbten Betriebsvermögens führen.
  • Das Gericht legt dabei eine formale Betrachtungsweise zugrunde und stellt auf die zivilrechtliche Eigentumsübertragung ab.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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