FG Hamburg 3 K 180/14 Urteil vom 20.01.2015, – §§ 13a, 13b, 19 ErbStG, Anteilsbewertung: Latente Ertragsteuern im Substanzwert oder Liquidationswert?
2. Die Entscheidung über die Bedarfsbewertung und Verwaltungsvermögenbewertung ist unabhängig von der Umsetzung des die materiellen erbschaftsteuerlichen Folgen aus §§ 13a, 13b, 19 ErbStG betreffenden BVerfG-Urteils vom 17.12.2014 1 BvL 21/12 zu treffen.
3. Bei der Bedarfsbewertung der Anteile an einer ertraglosen Kapitalgesellschaft mit dem Substanzwert bzw. Liquidationswert werden die durch die Auflösung stiller Reserven latent zu erwartenden Ertragsteuern – entgegen der Zivilrechtsprechung und der betriebswirtschaftlichen Veräußerungsfiktion – nach BFH-Rechtsprechung wegen der Unsicherheiten zum Stichtag im Massenverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke nicht berücksichtigt.
4. Soweit es im Einzelfall durch die liquidationsbedingte Auflösung der stillen Reserven in der Gesamtschau (KSt, SolZ, GewSt / ErbSt / ESt, SolZ) beim Erben zu einer Übermaßbesteuerung kommt, wird dieser im gesonderten Verfahren wegen sachlicher Billigkeit durch das für die laufende Besteuerung zuständige Finanzamt abzuhelfen sein.
FG Hamburg 3. Senat, Urteil vom 20.01.2015, 3 K 180/14
Euro | ||||
Besitzposten | ||||
Ausstehende Einlagen | … | |||
Anlagevermögen | ||||
Grundstückswert | … | |||
Umlaufvermögen | ||||
Anzahlungen | … | |||
Guthaben bei Kreditinstituten, Kasse oder Schecks | … | |||
Rechnungsabgrenzungsposten | … | |||
Summe der Besitzposten | … | |||
abzüglich Schuldposten | ||||
Sonstige Rückstellungen | -… | |||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -… | |||
Substanzwert | … | |||
… |
Körperschaftsteuer | … Euro |
Solidaritätszuschlag | … Euro |
Gewerbesteuer | … Euro |
zusammen | … Euro |
Anteilswert | Verwaltungsvermögens-Wert |
… Euro | … Euro |
-… Euro | -… Euro |
=… Euro | =… Euro |
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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