Genehmigungsfähigkeit der von einem Minderjährigen erteilten Vollmacht – BGH V ZR 244/88
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.03.1990 behandelt die Frage der Genehmigungsfähigkeit einer Vollmacht, die von einem Minderjährigen erteilt wurde.
Sachverhalt:
Ein Vater übertrug seinem minderjährigen Sohn mehrere Grundstücke im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
Gleichzeitig bevollmächtigte der Sohn den Vater, ihn in allen Grundstücksangelegenheiten zu vertreten. Nach Erreichen der Volljährigkeit beurkundete der Sohn die Vollmacht erneut.
Später widerrief er die Vollmachten und der Vater übertrug die Grundstücke unentgeltlich an sich zurück. Das Grundbuchamt verweigerte die Eintragung.
Entscheidung des BGH:
Der BGH entschied, dass die vom minderjährigen Sohn erteilte Vollmacht genehmigungsfähig war und durch die erneute Beurkundung nach Erreichen der Volljährigkeit genehmigt wurde.
Wesentliche Punkte der Entscheidung:
Genehmigungsfähigkeit der Vollmacht:
Treuhandvertrag:
Heilung des Formmangels:
Genehmigung des Treuhandvertrags:
Widerruf der Vollmacht:
Beweiswürdigung:
Fazit:
Der BGH hat in diesem Urteil die Grundsätze der Genehmigungsfähigkeit von Vollmachten und die Bedeutung des Treuhandvertrags im Zusammenhang mit Vollmachten klargestellt.
Die Entscheidung ist von Bedeutung für die Praxis, da sie die Rechtssicherheit im Umgang mit Vollmachten erhöht.
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