FG München 4 K 347/19
Höhe der Schenkungsteuer wegen Erwerb hälftigen Anteils an Mehrfamilienhaus
RA und Notar Krau
Kernaussage:
Das Finanzgericht München (FG) entschied in seinem Urteil, dass bei der Berechnung der Schenkungsteuer
für den Erwerb eines hälftigen Anteils an einem Mehrfamilienhaus Wohnungs- und Nutzungsrechte,
die bereits bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts berücksichtigt wurden, nicht zusätzlich als Gegenleistung abgezogen werden können.
Sachverhalt:
Entscheidungsgründe:
Ergebnis:
Das Finanzgericht änderte den Schenkungsteuerbescheid dahingehend ab, dass die Schenkungsteuer auf 31.000 € herabgesetzt wurde.
Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
Fazit:
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