Wirksame fristlose Kündigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters – LAG Hessen 30.04.2014 – 2 Sa 1418/13

Mai 2, 2019

Wirksame fristlose Kündigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters – LAG Hessen 30.04.2014 – 2 Sa 1418/13

RA und Notar Krau

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hat am 30. April 2014 entschieden, dass die außerordentliche fristlose Kündigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters der Universität gerechtfertigt war (Az.: 2 Sa 1418/13).

Der Kläger hatte seine Vorgesetzte in einer E-Mail massiv beleidigt und ihre Methoden mit dem NS-Regime sowie den Zuständen in Konzentrationslagern verglichen.

Diese diffamierenden Äußerungen stellten eine erhebliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar und machten eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar.

Der Kläger, der seit April 2011 als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt war, hatte bereits im Juli 2012 eine außerordentliche fristlose Kündigung erhalten, die vom Arbeitsgericht Darmstadt als unwirksam erklärt wurde.

Trotzdem schickte er im Mai 2013 eine beleidigende E-Mail an seine Vorgesetzte.

Diese bat daraufhin das Personaldezernat um geeignete Maßnahmen.

Nach einem Personalgespräch und einer erneuten Anhörung kündigte das Land dem Kläger am 24. Mai 2013 erneut außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich.

Wirksame fristlose Kündigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters – LAG Hessen 30.04.2014 – 2 Sa 1418/13

Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage, die vom Arbeitsgericht Gießen abgewiesen wurde.

Seine Berufung gegen dieses Urteil wurde ebenfalls zurückgewiesen.

Das LAG Hessen stellte fest, dass die E-Mail des Klägers eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellte, die eine fristlose Kündigung rechtfertigte.

Eine Abmahnung sei aufgrund der Schwere der Beleidigungen nicht erforderlich gewesen.

Die Interessenabwägung fiel zugunsten des Arbeitgebers aus, da das beklagte Land schwerwiegende Diffamierungen seiner Vorgesetzten nicht dulden müsse.

Der Kläger argumentierte, dass die E-Mail in einer Kurzschlussreaktion und als Folge von Frustration über die mangelnde Betreuung seiner Promotion versandt wurde und ein Versöhnungsangebot enthalten habe.

Das Gericht wies diese Argumente zurück und betonte, dass die E-Mail durch ihren diffamierenden Inhalt nicht gerechtfertigt sei und keine tatsächliche Versöhnungsabsicht erkennbar sei.

Zusammenfassend bestätigte das LAG Hessen die Wirksamkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung und verurteilte den Kläger zur Tragung der Kosten des Berufungsverfahrens.

Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

person walking holding brown leather bag

tarifliche Übergangs- und Altersversorgungsregelungen – BAG 4/8/2020 – 4 AZR 231/20

Juni 22, 2024
tarifliche Übergangs- und Altersversorgungsregelungen – BAG 4/8/2020 – 4 AZR 231/20Zusammenfassung RA und Notar KrauDas Urteil des Bun…
a long exposure photograph of two tall buildings

Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und Zahlungsansprüche – BAG 05/12/2019 – 2 AZR 147/19

Juni 21, 2024
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und Zahlungsansprüche – BAG 05/12/2019 – 2 AZR 147/19Zusammenfassung von RA und Notar KrauDas Urt…
hammer, books, law

Bestimmtheit eines Klageantrags auf Überlassung einer Kopie von E-Mails – BAG 27/04/2021 – 2 AZR 342/20

Juni 21, 2024
Bestimmtheit eines Klageantrags auf Überlassung einer Kopie von E-Mails – BAG 27/04/2021 – 2 AZR 342/20Zusammenfassung RA und Notar KrauDa…