Nachweis der Annahme des Testamentsvollstreckeramtes – OLG Stuttgart 8 W 159/22,
Beschluss vom 01.08.2022 – Grundbuchverfahren: Formwirksamer Nachweis der Verfügungsbefugnis bei der Auflassung
In dem Beschluss OLG Stuttgart 8 W 159/22 vom 01.08.2022 geht es um ein Grundbuchverfahren bezüglich eines vererbten Grundstücks.
Das Grundbuchamt verlangt einen formgerechten Nachweis der Annahme des Testamentsvollstreckeramtes, um die Eigentumsänderung zu genehmigen.
Der Antragsteller hat dies nicht ausreichend nachgewiesen.
Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Grundbuchamtes wurde abgelehnt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, da die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat und keine einheitliche Rechtsprechung erfordert.
I. Einleitung
A. Hintergrund des Grundbuchverfahrens
B. Anforderungen des Grundbuchamtes an den Nachweis der Verfügungsbefugnis
II. Entscheidung des Grundbuchamtes
A. Zwischenverfügung vom 11.02.2022
B. Anforderungen an den Nachweis der Annahme des Testamentsvollstreckeramtes
C. Fristsetzung zur Behebung des Eintragungshindernisses
D. Bescheinigung des Amtsgerichts Crailsheim
III. Beschwerde gegen die Entscheidung des Grundbuchamtes
A. Beschluss vom 11.05.2022
B. Argumentation des vertretungsbefugten Notars
C. Begründung der Nichtabhilfeentscheidung des Grundbuchamtes
IV. Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart
A. Zulässigkeit der Beschwerde
B. Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Grundbuchamtes
C. Erfordernis eines grundbuchtauglichen Nachweises der Annahme des Testamentsvollstreckeramtes
D. Zeitpunkt der Annahme des Amtes und Wirksamkeit der Verfügung
E. Anwendbarkeit von § 185 BGB auf den Testamentsvollstrecker
F. Vergleich mit Verfügungen im fremden Namen
G. Kostenentscheidung und Geschäftswertfestsetzung
H. Zulassung der Rechtsbeschwerde
V. Schlussfolgerung
Die Annahme des Testamentsvollstreckeramtes bezeichnet den Moment, in dem eine Person die ihr vom Erblasser übertragene Aufgabe, das Testament zu vollstrecken, offiziell annimmt. In Deutschland ist dies durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 2197 bis 2228 BGB.
Hier einige wesentliche Punkte zur Annahme des Testamentsvollstreckeramtes:
Die Annahme ist ein wichtiger Schritt im Erbverfahren, da der Testamentsvollstrecker mit erheblichen Pflichten betraut wird, die einen wesentlichen Einfluss auf die Abwicklung des Nachlasses haben.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.