OLG Bamberg 3 W 16/19
Beschluss vom 06.05.2019 Testament
Erbeineinsetzung
Erblasserwillen
Beschwerde Nachlaßgericht
RA und Notar Krau
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 06.05.2019 befasst sich mit der Auslegung eines Testaments und der Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis.
Sachverhalt:
Der Erblasser hatte in einem notariellen Testament vom 28.05.2013 seine drei Enkeltöchter zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt.
Später, am 30.04.2017, verfasste er eine handschriftliche Erklärung, in der er verfügte, dass seine Ehefrau nach seinem Tod
„aus seinem Besitz nehmen oder behalten kann, was immer sie auch will“.
Streitpunkt:
Die Ehefrau des Erblassers (Antragsgegnerin) sah in dieser handschriftlichen Erklärung eine Erbeinsetzung,
während die Enkeltöchter (Antragstellerinnen) sie als Vermächtnis interpretierten.
Das Nachlassgericht gab den Enkeltöchtern Recht und erteilte ihnen einen Erbschein als Miterbinnen zu je einem Drittel.
Gegen diese Entscheidung legte die Ehefrau Beschwerde beim Oberlandesgericht ein.
Entscheidung des Oberlandesgerichts:
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts und wies die Beschwerde der Ehefrau zurück.
Begründung:
Keine Erbeinsetzung:
Kein Widerruf des Testaments:
Berücksichtigung der Altersversorgung:
Hinweispflicht des Nachlassgerichts:
Ergänzende Hinweise des Oberlandesgerichts:
Fazit:
Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass die Auslegung von Testamenten am Wortlaut und dem mutmaßlichen Willen des Erblassers zu orientieren ist.
Eine Erbeinsetzung erfordert eine eindeutige Willensäußerung, die hier nicht vorlag.
Die handschriftliche Erklärung des Erblassers wurde als Vermächtnis interpretiert, das der Ehefrau die Auswahl bestimmter Gegenstände aus dem Nachlass ermöglichte.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.