OLG Brandenburg 13 WF 114/18 – familiengerichtliche Genehmigung einer Erbausschlagung
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Tenor:
Der Beschluss des Amtsgerichts wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Verfahrenskostenhilfe wird bewilligt.
Kernaussage:
Bei der familiengerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung für ein minderjähriges Kind wegen Überschuldung des Nachlasses hat das Familiengericht umfassende Ermittlungen durchzuführen, um eine mögliche Überschuldung sorgfältig zu prüfen und die Gründe bereits erfolgter Erbausschlagungen zu ermitteln.
Sachverhalt:
Ein minderjähriges Kind möchte das Erbe seines verstorbenen Großonkels ausschlagen, da der Nachlass vermutlich überschuldet ist. Die Mutter des Kindes, die alleinsorgeberechtigt ist, hat die Erbschaft bereits für das Kind ausgeschlagen und beantragt die familiengerichtliche Genehmigung. Das Amtsgericht hat die Genehmigung versagt, da die Mutter die Überschuldung nicht ausreichend nachgewiesen hat. Gegen diese Entscheidung legt die Mutter Beschwerde ein.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das OLG Brandenburg hob den Beschluss des Amtsgerichts auf und verwies die Sache zurück, da das Amtsgericht seiner Ermittlungspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Das Familiengericht muss nun weitere Ermittlungen durchführen, um die mögliche Überschuldung des Nachlasses sorgfältig zu prüfen und die Gründe für bereits erfolgte Erbausschlagungen zu ermitteln. Die Mutter des Kindes erhält Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen