OLG Düsseldorf I-3 Wx 173/17 – Irrtum über Rechtsfolgen Ausschlagung als beachtlicher Anfechtungsgrund

Mai 23, 2018

OLG Düsseldorf I-3 Wx 173/17 – Irrtum über Rechtsfolgen Ausschlagung als beachtlicher Anfechtungsgrund

RA und Notar Krau

Der vorliegende Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen I-3 Wx 173/17, befasst sich mit einem Erbscheinsverfahren, in dem die zentrale Frage behandelt wird,

ob die Anfechtung einer Erbausschlagung aufgrund eines Irrtums über die Rechtsfolgen wirksam ist.

Sachverhalt:

Die Beteiligten in diesem Verfahren sind die Ehefrau, der Sohn und die Schwester des Erblassers.

Der Sohn des Erblassers (Beteiligter zu 2) schlug die Erbschaft zunächst aus, da er annahm, dass das gesamte Erbe seiner Mutter (Beteiligte zu 1) zufallen würde.

Später focht er diese Ausschlagung an, weil er sich über die Existenz der Schwester seines Vaters (Beteiligte zu 3) irrte.

Der Sohn glaubte, seine Mutter würde Alleinerbin sein, wenn er und seine minderjährige Tochter das Erbe ausschlagen würden.

Entscheidung des Oberlandesgerichts:

Das OLG Düsseldorf entschied, dass der Erbscheinsantrag der Schwester des Erblassers (Beteiligte zu 3) zurückzuweisen ist,

da die Anfechtung der Erbausschlagung durch den Sohn (Beteiligter zu 2) und seine Ehefrau wirksam war.

OLG Düsseldorf I-3 Wx 173/17 – Irrtum über Rechtsfolgen Ausschlagung als beachtlicher Anfechtungsgrund

Es lag ein relevanter Inhaltsirrtum vor, da die Ehefrau des Sohnes nicht wusste, dass der Erblasser noch eine Schwester hatte und daher irrtümlich annahm, die Ausschlagung würde das gesamte Erbe der Mutter zufallen lassen.

Dieser Irrtum über die unmittelbaren und wesentlichen Wirkungen der Ausschlagung berechtigt zur Anfechtung.

Rechtsfrage:

Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen, da die Frage von grundsätzlicher Bedeutung ist, ob ein Irrtum über die Rechtsfolgen einer Erbausschlagung

einen zur Anfechtung berechtigenden Inhaltsirrtum im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB darstellt.

Diese Entscheidung hebt die komplexen rechtlichen Erwägungen hervor, die bei der Anfechtung einer Erbausschlagung zu beachten sind,

insbesondere die Unterscheidung zwischen einem unbeachtlichen Motivirrtum und einem relevanten Inhaltsirrtum.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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