OLG Düsseldorf I-3 Wx 217/09 – Grundbuchantragsverfahren

September 23, 2022

OLG Düsseldorf I-3 Wx 217/09 – Grundbuchantragsverfahren

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Im Grundbuchantragsverfahren kann eine eidesstattliche Versicherung eines überlebenden Ehegatten oder Abkömmlings als Beweismittel dienen,

um nachzuweisen, dass keine weiteren erbberechtigten Abkömmlinge existieren.

Dies gilt, solange keine Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen zur Feststellung der Erbfolge bestehen.

Hintergrund:

  • Der Beteiligte beantragte die Umschreibung eines Grundstücks im Grundbuch auf sich und seinen Bruder als Erben ihrer verstorbenen Großmutter.
  • Er legte einen Erbvertrag vor, der seine Mutter als Alleinerbin und ihn und seinen Bruder als Erben seiner Mutter vorsah.
  • Das Grundbuchamt forderte einen Erbschein, da es Zweifel an der Vollständigkeit der Erbfolge hatte.
  • Der Beteiligte legte eine eidesstattliche Versicherung vor, dass keine weiteren Abkömmlinge seiner Mutter existieren.
  • Das Landgericht bestätigte die Entscheidung des Grundbuchamts.

Entscheidungsgründe:

OLG Düsseldorf I-3 Wx 217/09 – Grundbuchantragsverfahren

  • Zulässigkeit der Beschwerde: Die weitere Beschwerde des Beteiligten war zulässig.
  • Eidesstattliche Versicherung als Beweismittel: Eine eidesstattliche Versicherung kann im Grundbuchantragsverfahren als Nachweis für das Nichtvorhandensein weiterer Abkömmlinge dienen, wenn keine Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen bestehen.
  • Keine Anhaltspunkte für weitere Abkömmlinge: Im vorliegenden Fall gab es keine Anhaltspunkte für die Existenz weiterer Abkömmlinge.
  • Keine Notwendigkeit eines Erbscheins: Da die eidesstattliche Versicherung ausreichend war, war die Forderung des Grundbuchamts nach einem Erbschein unberechtigt.
  • Tatrichterlicher Beurteilungsspielraum: Das Grundbuchamt hat einen gewissen Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung, ob eine eidesstattliche Versicherung ausreicht oder ein Erbschein erforderlich ist.

Fazit:

OLG Düsseldorf I-3 Wx 217/09 – Grundbuchantragsverfahren

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob die Entscheidung des Landgerichts und die Zwischenverfügung des Grundbuchamts auf.

Es wies das Grundbuchamt an, von der Forderung nach einem Erbschein Abstand zu nehmen und den Antrag auf Grundbuchberichtigung zu bearbeiten.

Eine eidesstattliche Versicherung kann im Grundbuchantragsverfahren als ausreichender Nachweis dienen, wenn keine Zweifel an der Vollständigkeit der Erbfolge bestehen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Krau Rechtsanwälte und Notar

Wahl englisches Recht zur Vermeidung Pflichtteil

Januar 14, 2025
Wahl englisches Recht zur Vermeidung PflichtteilBGH Urteil vom 29.06.2022 – IV ZR 110/21RA und Notar KrauDas Urteil des Bundesgerichts…
Krau Rechtsanwälte und Notar

OLG Köln 2 Wx 22/24 Erbquote russischer Ehegatte

Januar 12, 2025
OLG Köln 2 Wx 22/24 Erbquote russischer EhegatteBeschluss vom 4.3.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das OLG Köln entschied, dass …
Krau Rechtsanwälte und Notar

BVerfG 1 BvR 1031/20 Anspruch Erbe gegen Bank – Nachlassinsolvenzverfahren

Januar 12, 2025
BVerfG 1 BvR 1031/20 Anspruch Erbe gegen Bank – NachlassinsolvenzverfahrenBeschluss vom 10.04.2024RA und Notar KrauSachverhalt:D…