OLG Düsseldorf Versäumnisurteil 9.10.2015 – I-7 U 248/14 – Teilurteil zu Mindestpflichtteil

August 19, 2018

OLG Düsseldorf Versäumnisurteil 9.10.2015 – I-7 U 248/14 – Teilurteil zu Mindestpflichtteil

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied am 09.10.2015 in einem Versäumnisurteil über eine Berufung gegen ein Teilurteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 18.11.2014.

Die Klägerin hatte Pflichtteilsansprüche nach dem Tod ihres Vaters geltend gemacht und eine Stufenklage erhoben.

Nachdem das LG Düsseldorf den Beklagten zur Zahlung von 26.780,08 € nebst Zinsen verurteilt hatte, wandte sich die Klägerin gegen die Abweisung eines weiteren Teilbetrages.

Das LG hatte den Nachlasswert mit 650.462,00 € berechnet, ohne den Nießbrauch der Mutter der Klägerin zu berücksichtigen,

und erkannte die Aufrechnung des Beklagten mit einem Darlehensrückzahlungsanspruch des Erblassers teilweise an.

Das OLG hob das Teilurteil des LG teilweise auf und verwies den Fall zurück, da die Voraussetzungen für ein Teilurteil nach § 301 ZPO nicht erfüllt waren.

Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen zwischen einem Teil- und einem Schlussurteil bestand, da der Beklagte weitere Einwendungen gegen den gesamten Anspruch vorgebracht hatte, wie die Anrechnung eines Nießbrauchs und einer Schenkung.

Solche Gegenrechte könnten im weiteren Verfahren erneut relevant werden und zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

OLG Düsseldorf Versäumnisurteil 9.10.2015 – I-7 U 248/14 – Teilurteil zu Mindestpflichtteil

Das OLG entschied jedoch, dass der Teil des Urteils, der die Zahlung von 26.780,08 € betrifft, nicht aufgehoben werden kann, da dieser nicht angefochten wurde und bereits rechtskräftig ist.

Es wurde betont, dass auch ein unzulässig ergangenes Teilurteil in Rechtskraft erwachsen kann.

Eine vollständige Aufhebung des Urteils wäre zudem wegen des Verbots der reformatio in peius, also der Verschlechterung der Position des Beklagten im Berufungsverfahren, unzulässig.

Insgesamt verdeutlicht das Urteil die Schwierigkeiten bei der Anwendung von Teilurteilen im Zivilprozess, insbesondere wenn noch nicht alle relevanten Tatsachen ermittelt sind

oder der Beklagte umfassende Einwendungen gegen den Anspruch geltend macht.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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