OLG Frankfurt am Main 20 W 542/11 – Pfeildiagramm kein Testament
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Kernaussage:
Ein Pfeildiagramm erfüllt nicht die Voraussetzungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments gemäß § 2247 BGB.
Ein Testament muss in der eigenen Schrift des Erblassers verfasst und unterschrieben sein, um die Echtheit und den wirklichen Willen des Erblassers sicherzustellen.
Hintergrund:
Die Ehefrau des Erblassers beantragte einen Erbschein als Alleinerbin aufgrund gesetzlicher Erbfolge.
Entfernte Verwandte erhoben Einwendungen und beriefen sich auf ein Schriftstück des Erblassers, das sie als Testament ansahen.
Dieses Schriftstück enthielt handschriftliche Worte und Pfeildiagramme.
Ein Sachverständigengutachten bestätigte, dass das Schriftstück vom Erblasser stammte.
Das Nachlassgericht wies den Erbscheinsantrag der Ehefrau zurück, da es das Schriftstück als formgültiges Testament ansah.
Die Ehefrau legte Beschwerde ein.
Entscheidung des Gerichts:
Fazit:
Ein Testament muss in der eigenen Schrift des Erblassers verfasst und unterschrieben sein, um formgültig zu sein. Eine rein zeichnerische Gestaltung, wie im vorliegenden Fall mit Pfeildiagrammen, erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.