OLG Hamm 10 W 155/12

August 1, 2017

OLG Hamm 10 W 155/12, Erteilung eines Erbscheins, eigenhändiges Testament, notarielles Testament, zweifelhafte Testierfähigkeit

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 17.09.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts ‑Nachlassgericht‑ Detmold vom 30.08.2012 abgeändert.

Die Tatsachen, die zur Erteilung des Erbscheins gemäß Antrag der Beteiligten zu 2) vom 26.06.2012 erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Von den gerichtlichen Kosten fallen diejenigen des ersten Rechtszugs den Beteiligten zu 1) und zu 2) je zur Hälfte und diejenigen des zweiten Rechtszug der Beteiligten zu 2) allein zur Last. Außergerichtliche Kosten beider Rechtszüge werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gebührenstreitwert wird auf bis zu € 400.000,00 bestimmt.

OLG Hamm 10 W 155/12

OLG Hamm 10 W 155/12

OLG Hamm 10 W 155/12

OLG Hamm 10 W 155/12

OLG Hamm 10 W 155/12

OLG Hamm 10 W 155/12

OLG Hamm 10 W 155/12

OLG Hamm 10 W 155/12

OLG Hamm 10 W 155/12

OLG Hamm 10 W 155/12

OLG Hamm 10 W 155/12

OLG Hamm 10 W 155/12

OLG Hamm 10 W 155/12

OLG Hamm 10 W 155/12

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.