OLG Hamm 10 W 97/17 Pflichtteilsanspruch der Ehefrau

November 29, 2018

OLG Hamm 10 W 97/17 Pflichtteilsanspruch der Ehefrau

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. W 97/17 befasst sich mit dem Pflichtteilsanspruch einer Ehefrau, die nach dem Tod ihres getrennt lebenden Ehemanns diesen Anspruch geltend machte.

Der Ehemann hatte zu Lebzeiten seinen landwirtschaftlichen Hof im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an den gemeinsamen Sohn übertragen.

Die Ehefrau, die im Testament des Verstorbenen enterbt worden war, verlangte einen Pflichtteil unter Berücksichtigung des Wertes des Hofes zum Zeitpunkt der Übertragung.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass der Pflichtteilsanspruch der Ehefrau gemäß §§ 2303, 2311 BGB nicht auf den Wert des Hofes zum Zeitpunkt der Übertragung gestützt werden kann, da dieser zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr Teil des Nachlasses war.

Die Höfeordnung (§ 12 Abs. 10 HöfeO) bietet keine eigenständige Grundlage für einen solchen Anspruch, sondern verweist lediglich auf bestehende Ansprüche.

Die Ehefrau war nicht Miterbin, sodass sie keinen Abfindungsanspruch nach § 12 Abs. 1 HöfeO geltend machen konnte.

OLG Hamm 10 W 97/17 Pflichtteilsanspruch der Ehefrau

Auch die analoge Anwendung von § 17 Abs. 2 HöfeO, die anderen Abkömmlingen den Pflichtteilsanspruch schon bei lebzeitiger Hofübertragung gewährt, wurde vom Gericht abgelehnt, da diese Vorschrift nicht auf den Ehegatten anzuwenden sei.

Da mehr als zehn Jahre seit der Hofübertragung vergangen waren, schied auch ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB aus.

Somit wies das Gericht die Beschwerde der Ehefrau ab, da ihr Anspruch weder aus Pflichtteilsrecht noch aus der Höfeordnung begründet war.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass bei vorweggenommener Erbfolge der Hof nicht mehr zum Nachlass gehört und somit bei der Pflichtteilsberechnung außer Betracht bleibt,

es sei denn, es greift eine spezielle Regelung, die in diesem Fall jedoch nicht zugunsten des überlebenden Ehegatten zur Anwendung kam.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

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