OLG Hamm 15 Wx 40/10

Juni 12, 2016

OLG Hamm 15 Wx 40/10 Entlassung aus dem Amt der Testamentsvollstreckerin, Verfügungen über den Nachlass bis zur rechtskräftigen Entscheidung zu untersagen

Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 5 T 93/09

Tenor:

Die Anträge des Beteiligten zu 4. vom 28.04.2010 auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Paderborn vom 16.12.2009 und auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden zurückgewiesen.

Gründe:

OLG Hamm 15 Wx 40/10
I.
Die Beteiligten zu 3. und 4. begehren im vorliegenden Verfahren die Entlassung der Beteiligten zu 2. aus dem Amt der Testamentsvollstreckerin.

Das Amtsgericht hat den Entlassungsantrag abgelehnt.

Das Landgericht Paderborn hat auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3. und 4. durch Beschluss vom 16.12.2009 unter Aufhebung der amtsgerichtlichen Entscheidung das Amtsgericht angewiesen, die Beteiligte zu 2. aus ihrem Amt als Testamentsvollstreckerin zu entlassen.

Hiergegen wendet sich die Beteiligte zu 2. mit ihrer rechtzeitig eingelegten sofortigen weiteren Beschwerde vom 18.01.2010.

OLG Hamm 15 Wx 40/10

Im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens beantragt der Beteiligte zu 4., die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Paderborn vom 16.12.2009 anzuordnen und die Beteiligte zu 2. zu verpflichten, ihr Testamentsvollstreckerzeugnis bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des erkennenden Gerichts bei dem Amtsgericht Lippstadt zu hinterlegen und ihr darüber hinaus Verfügungen jeder Art über den Nachlass bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung zu untersagen.

II.

OLG Hamm 15 Wx 40/10

Die Anträge sind zurückzuweisen, weil es für die von dem Beteiligten zu 4. begehrten Anordnungen an einer Rechtsgrundlage fehlt.

Da das Verfahren in der ersten Instanz vor dem 01.09.2009 eingeleitet worden ist, finden gemäß Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG die Vorschriften des FGG auf den vorliegenden Fall weiterhin Anwendung.

Nach § 26 S. 2 FGG kann das Beschwerdegericht die sofortige Wirksamkeit einer der sofortigen weiteren Beschwerde unterliegenden Entscheidung anordnen.

Wenn das Erstbeschwerdegericht aber – wie hier – keine solche Anordnung getroffen hat, kann das Gericht der weiteren Beschwerde sie nicht nachholen

(Keidel/Sternal, FG, 15. Aufl., § 26, Rz. 16;

Bassenge/Roth, FGG, 11. Aufl., § 26, Rz. 4;

Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl., § 26, Rz. 8;

Bumiller/Winkler, FG, 8. Aufl., § 26, Rz. 7).

Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 29 Abs. 4 i.V.m. § 24 Abs. 3 FGG kommt im vorliegenden Fall ebenfalls nicht in Betracht.

OLG Hamm 15 Wx 40/10

Das Nachlassgericht – und dementsprechend auch das Gericht der weiteren Beschwerde – ist nicht befugt, durch eine einstweilige Anordnung den Testamentsvollstrecker vorläufig seines Amtes zu entheben oder in die Amtsführung des Testamentsvollstreckers einzugreifen

(OLG Köln NJW-RR 1987, 71 = DNotZ 1987, 324;

BayObLG FamRZ 1987, 101, 104;

Palandt/Edenhofer, BGB, 69. Aufl., § 2227, Rz. 13;

Staudinger/Reimann, BGB, Neubearbeitung 2003, § 2227, Rz. 33;

Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 19. Aufl., Rz. 804;

Beck’scher Online-Kommentar/J. Mayer, BGB, § 2227, Rz. 18).

Ein solcher Eingriff wäre mangels Rechtsgrundlage nicht einmal als Hauptsacheentscheidung möglich.

Das Anordnungsverfahren nach § 24 Abs. 3 FGG ist Teil des Hauptverfahrens, das die Grenzen möglicher einstweiliger Anordnungen bestimmt.

OLG Hamm 15 Wx 40/10

Das vorliegende Hauptverfahren nach § 2227 BGB hat nur die endgültige Amtsbeendigung durch Entlassung des Testamentsvollstreckers zum Gegenstand; eine zeitweilige Entlassung des Testamentsvollstreckers oder die Untersagung bestimmter Verwaltungshandlungen ist dagegen gesetzlich nicht vorgesehen.

Bei einer vorläufigen Entlassung des Testamentsvollstreckers bzw. einer vorläufigen Untersagung jeder Amtstätigkeit hätte das Nachlassgericht auch nicht die Möglichkeit, während dieser Zeit anderweitig Vorsorge für den Nachlass zu treffen, so dass ungewiss bliebe, wem während dieser Zeit die Verwaltung und Verfügung über den Nachlass zustünde.

OLG Hamm 15 Wx 40/10

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Schenkung unter Auflage der unentgeltlichen Weitergabe – BGH X ZR 11/21 – Zusammenfassung

Juli 19, 2024
Schenkung unter Auflage der unentgeltlichen Weitergabe – BGH X ZR 11/21 – ZusammenfassungRA und Notar KrauDie Kläger fordern von den Bekla…
a building with columns and a clock on the front of it

Verweigerung der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses durch den Notar bei Unmöglichkeit – LG Bad Kreuznach Beschluss vom 20. April 2023 – 4 OH 11/22

Juli 19, 2024
Verweigerung der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses durch den Notar bei Unmöglichkeit – LG Bad Kreuznach Beschluss vom 20. April 2023 – 4 OH …
a group of people standing next to a car

Pflichtteilsstufenklage – Auskunftsansprüche zu Vollmachten und Kontoverträgen – LG Stuttgart Urteil vom 14.2.2024 – 7 O 191/23

Juli 19, 2024
Pflichtteilsstufenklage – Auskunftsansprüche zu Vollmachten und Kontoverträgen – LG Stuttgart Urteil vom 14.2.2024 – 7 O 191/23Zusammenfassung…