OLG Hamm I-10 U 97/09

August 19, 2017

OLG Hamm I-10 U 97/09 – Stufenklage wegen Pflichtteilsansprüchen, Auskunft, Wertermittlung, Zuwendungen
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. Juli 2009 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen den Feststellungsausspruch richtet.

Das vorgenannte Rechtsmittel wird zurückgewiesen, soweit die Beklagte ver­urteilt worden ist, über den Bestand des Nachlasses ihres am 26.04.2006 ver­storbenen Ehemannes V2 durch Vorlage eines notariell auf­genommenen Verzeichnisses Auskunft zu erteilen, jedoch mit der Maßgabe, dass die Verpflichtung zur Wertermittlung entsprechend f) des Urteilstenors noch nicht besteht.

OLG Hamm I-10 U 97/09

Das vorgenannte Urteil wird aufgehoben, soweit die – noch nicht gestellten – Klageanträge zu II. und III. – versehentlich – abgewiesen worden sind.

Zur Verhandlung und Entscheidung über diese Klageanträge wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Berufung zu entscheiden haben wird.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

OLG Hamm I-10 U 97/09

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Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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