dass gegen die Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung zur Erbausschlagung kein Beschwerderecht besteht.
Sachverhalt:
Die Kindesmutter beantragte die familiengerichtliche Genehmigung zur Ausschlagung einer Erbschaft, die ihrem minderjährigen Kind angefallen war.
Das Familiengericht erteilte die Genehmigung.
Die Kindesmutter legte Beschwerde ein und machte geltend, dass der Nachlass möglicherweise doch werthaltig sei.
Entscheidung des OLG Koblenz:
Das OLG Koblenz verwarf die Beschwerde als unzulässig.
Gegen die Erteilung der Genehmigung besteht kein Beschwerderecht.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des OLG Koblenz stellt klar, dass die familiengerichtliche Genehmigung zur Erbausschlagung lediglich eine „vorbereitende“ Maßnahme ist.
Der Sorgeberechtigte hat nach Erteilung der Genehmigung in eigener Kompetenz zu prüfen, ob die Ausschlagung dem Wohl des Kindes entspricht.
Gegen die Erteilung der Genehmigung besteht kein Beschwerderecht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.