Die 63. Baurechtstagung der ARGE Baurecht fand am 8. und 9. März im elsässischen Straßburg statt.
Als junge Rechtsanwältin durfte ich nicht nur an der Grundlagenveranstaltung zu bilanziellen Darstellungen, sondern auch an dem einzigartigen Mentorenprogramm teilnehmen. Auch das weitere Veranstaltungsprogramm wurde ausgezeichnet ausgewählt. Passend zu dem Veranstaltungsort, dem wunderschönen Straßburg, eröffnete eine Einführung in das französische Baurecht die Tagung.
Eine weitere große Rolle spielte sodann § 642 BGB (Mitwirkung des Bestellers). Wann komme ich als Besteller in Annahmeverzug und wie hoch ist der Anspruch des Unternehmers?
Der erste Tagungstag endete sodann mit einem Vortrag aus dem Bereich der Vergütungsanpassung nach Ausübung des Anordnungsrechts durch den Besteller (§§ 650c, 650b BGB). Gilt im Rahmen der “tatsächlich erforderlichen Kosten” als Maßstab für die Vergütungsberechnung auch “guter Preis bleibt guter Preis & schlechter Preis bleibt schlechter Preis”?
Der nächste Morgen startete sodann mit einer BGH-Rechtsprechungsübersicht. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ebenso interessant wie von großer Bedeutung.
Die Frage nach der Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln und die besonderen Anforderungen der Berufung sorgten für einen runden Abschluss der 63. Baurechtstagung im elsässischen Straßburg.