Saarländisches OLG 5 W 8/20 – Entlassung Testamentsvollstrecker

September 18, 2022

Saarländisches OLG 5 W 8/20 – Entlassung Testamentsvollstrecker

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Wenn nach der Entlassung eines Testamentsvollstreckers Streit darüber besteht, ob das Amt erloschen oder die Testamentsvollstreckung beendet ist, entscheidet grundsätzlich das Prozessgericht.

Das Nachlassgericht muss sich jedoch mit dieser Frage als Vorfrage befassen, wenn die Fortdauer des Amtes Voraussetzung für eine Entscheidung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist, wie z.B. bei der Einsetzung eines neuen Testamentsvollstreckers.

Sachverhalt:

  • Die Erblasserin hatte Testamentsvollstreckung angeordnet und einen Testamentsvollstrecker eingesetzt.
  • Der Testamentsvollstrecker wurde später entlassen.
  • Ein Miterbe beantragte die Einsetzung eines neuen Testamentsvollstreckers, da das Vermächtnis an einen Enkel noch nicht erfüllt sei und Nachlasswerte verteilt werden müssten.
  • Das Nachlassgericht wies den Antrag zurück, da es die Testamentsvollstreckung als beendet ansah und die Entscheidung über die Fortdauer des Amtes dem Prozessgericht zuwies.

Entscheidung:

Saarländisches OLG 5 W 8/20 – Entlassung Testamentsvollstrecker

  • Das Oberlandesgericht hob den Beschluss des Nachlassgerichts auf und verwies die Sache zurück.
  • Die Ablehnung des Antrags auf Einsetzung eines neuen Testamentsvollstreckers war rechtsfehlerhaft, da das Nachlassgericht die Frage der Fortdauer der Testamentsvollstreckung als Vorfrage hätte klären müssen.
  • Ob die Testamentsvollstreckung beendet ist, hängt vom Willen des Erblassers ab, der durch Auslegung des Testaments ermittelt werden muss.
  • Das Nachlassgericht muss diese Auslegung vornehmen und dann über die Ernennung eines neuen Testamentsvollstreckers entscheiden.

Fazit:

  • Das Nachlassgericht ist verpflichtet, alle entscheidungserheblichen Vorfragen selbst zu klären, auch wenn sie rechtlich schwierig sind.
  • Bei Streit über die Fortdauer der Testamentsvollstreckung nach Entlassung des Testamentsvollstreckers muss das Nachlassgericht diese Frage als Vorfrage klären, bevor es über die Einsetzung eines neuen Testamentsvollstreckers entscheidet.
  • Die Auslegung des Testaments zur Ermittlung des Willens des Erblassers ist entscheidend für die Frage, ob die Testamentsvollstreckung fortbesteht.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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