Streit über die Erbfolge – LG Frankfurt am Main 23.06.2017 – 2 – 15 O 29/16

Juni 2, 2020

Streit über die Erbfolge – LG Frankfurt am Main 23.06.2017 – 2 – 15 O 29/16

RA und Notar Krau

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Klage abgewiesen und den Kläger zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:


Der Kläger, Enkel der Erblasserin und Sohn eines vorverstorbenen Sohnes der Erblasserin, beansprucht einen Erbanteil nach der Erblasserin.

Die Beklagte ist die Witwe eines weiteren Sohnes der Erblasserin und Alleinerbin nach ihm.

Die Erblasserin hinterließ ein Testament, in dem sie ihre Kinder als befreite Vorerben und die Enkel als Nacherben einsetzte.

Eine Bedingung für die Erbschaft war der Abschluss eines Verwaltungsvertrags über das Grundvermögen.

Der Kläger argumentierte, dass dieser Vertrag nicht fristgerecht abgeschlossen wurde und forderte deshalb die Hälfte des Nachlasses.

Gründe:


Die Klage hat keinen Erfolg, da der Kläger das Erbrecht nicht nachweisen konnte.

Die testamentarische Bedingung sei als auflösende Bedingung zu interpretieren, welche jeder Vorerbe in seiner Person erfüllen könne.

Es konnte nicht bewiesen werden, dass der Verwaltungsvertrag nicht fristgerecht abgeschlossen wurde.

Der Kläger konnte seine Behauptung nicht ausreichend belegen, während die Beklagte glaubhaft machte, dass entsprechende Verträge existierten.

Zudem sind Ansprüche des Klägers verjährt.

Die Kostenentscheidung erfolgt gemäß § 91 Abs. 1 ZPO, die vorläufige Vollstreckbarkeit gemäß § 709 S. 1 und 2 ZPO.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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