BGH IV ZB 15/16 Zur ergänzenden Testamentsauslegung.
Wenn der Erblasser durch letztwillige Zuwendung einer Sachgesamtheit den Nachlass erschöpfen und gleichzeitig einen Bedachten zum Alleinerben einsetzen wollte, ist im Einzelfall zu prüfen, ob die durch Auslegung ermittelte Erbeinsetzung nach dem Regelungsplan des Erblassers auch einen nachfolgenden, unvorhergesehenen Vermögenserwerb erfassen sollte.
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 3 werden der Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. August 2016 und das Verfahren aufgehoben, soweit darin der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 3 vom 20. November...