Unwirksamkeit von Reservierungsvereinbarungen – BGH I ZR 113/22, Urteil vom 20.04.2023 – § 307 BGB, Nebenabrede zum Maklervertrag
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am 20.04.2023 im Fall BGH I ZR 113/22, dass Reservierungsvereinbarungen, die nach Abschluss eines Immobilienmaklervertrags geschlossen werden, einer strengen AGB-rechtlichen Prüfung unterliegen.
Der Reservierungsvertrag, der eine exklusive Vorhaltung der Immobilie für den Käufer vorsieht, wurde als Nebenabrede zum Maklervertrag angesehen.
Eine Klausel, die die Zahlung einer Reservierungsgebühr verlangt und bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags die Rückzahlung ausschließt, wurde als unangemessene Benachteiligung der Kunden betrachtet.
Die Beklagte wurde zur Rückzahlung der Gebühr von 4.200 € nebst Zinsen verurteilt.
Der Reservierungsvertrag verstößt gegen § 307 BGB und benachteiligt die Kunden unangemessen.
I. Einleitung
A. Hintergrundinformationen
B. Bedeutung des Falles
II. Fallbeschreibung
A. Beteiligte Parteien
B. Vertragsabschlüsse
C. Streitpunkt und Klage
D. Vorinstanzen
III. Entscheidung des Bundesgerichtshofs
A. Einführung in die Entscheidung
B. AGB-rechtliche Prüfung
C. Einordnung des Reservierungsvertrags als Nebenabrede zum Maklervertrag
D. Unangemessene Benachteiligung der Kunden
E. Konsequenzen der Entscheidung
IV. Schlussfolgerung und Auswirkungen
A. Bedeutung für die Vertragspraxis
B. Zusammenfassung der Entscheidung
C. Mögliche Folgen für ähnliche Fälle
V. Fazit
Tenor
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 10. Juni 2022 aufgehoben.
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 23. April 2021 aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 4.200 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. Oktober 2020 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Eine Reservierungsvereinbarung in Zusammenhang mit einem Maklervertrag ist ein Dokument, das zwischen einem Makler und einem potenziellen Käufer einer Immobilie geschlossen wird. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum für den Käufer reserviert wird, während dieser prüft, ob er die Immobilie tatsächlich kaufen möchte. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer meist, eine Reservierungsgebühr zu zahlen.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die dabei beachtet werden sollten:
Es ist ratsam, vor der Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung rechtlichen Rat einzuholen, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Bedingungen fair sind.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.