Was bedeutet die Kernbereichslehre für den notariellen Ehevertrag?
RA und Notar Krau
Die Kernbereichslehre ist eine rechtliche Theorie, die besagt, dass es bestimmte zentrale, unverzichtbare Aspekte einer rechtlichen Beziehung gibt, die nicht durch Vertrag oder individuelle Vereinbarung abgeändert oder ausgeschlossen werden können. Diese Theorie findet auch Anwendung im Bereich des notariellen Ehevertrags.
Im Kontext des notariellen Ehevertrags bedeutet die Kernbereichslehre, dass bestimmte wesentliche Rechte und Pflichten, die aus der Ehe resultieren, nicht durch einen Ehevertrag ausgeschlossen oder stark eingeschränkt werden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass Eheverträge, die diese Kernbereiche verletzen, unwirksam sein können.
Zu diesen Kernbereichen gehören unter anderem:
Der notarielle Ehevertrag muss daher diese Kernbereiche beachten. Der Notar hat die Pflicht, die Ehegatten umfassend über die rechtlichen Konsequenzen der Vereinbarungen aufzuklären und sicherzustellen, dass keine unangemessenen Benachteiligungen entstehen, die gegen die Kernbereichslehre verstoßen.
Falls ein Ehevertrag dennoch diese Kernbereiche verletzt, kann er teilweise oder vollständig unwirksam sein. Gerichte prüfen in solchen Fällen die Wirksamkeit der Klauseln und können gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um eine faire und angemessene Regelung zu gewährleisten.