Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Juli 9, 2024

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Von RA und Notar Krau

Eine Auflassungsvormerkung im Kontext des deutschen Grundstücksrechts ist eine Sicherungsvormerkung, die im Grundbuch eingetragen wird, um den Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück zu sichern.

Sie dient dem Schutz des Erwerbers eines Grundstücks vor dem Risiko, dass der Verkäufer das Grundstück in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch an eine dritte Person veräußert oder mit Rechten Dritter belastet.

Die Auflassungsvormerkung bewirkt, dass spätere Verfügungen, die das Grundstück betreffen, dem Berechtigten der Vormerkung gegenüber unwirksam sind, soweit sie den gesicherten Anspruch beeinträchtigen würden (§ 883 BGB).

Die Auflassungsvormerkung wird auf Antrag des Erwerbers im Grundbuch eingetragen und bleibt bis zur Umschreibung des Eigentums bestehen.

Sie erlischt mit der Eintragung der Auflassung, also der Eigentumsumschreibung, im Grundbuch, sofern keine Zwischenrechte eingetragen sind oder diese mit Zustimmung des Vormerkungsberechtigten eingetragen wurden.

Die Auflassungsvormerkung ist ein wichtiges Instrument im Immobilienrecht, um die Interessen des Käufers zu wahren und die Durchsetzung des Eigentumsübergangs zu sichern

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