Zugewinnausgleich + Pflichtteil der Witwe – OLG München 33 W 460/23 e

Dezember 8, 2023

Zugewinnausgleich + Pflichtteil der Witwe – OLG München 33 W 460/23 e – Zuständiges Gericht bei Nebeneinander von Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüchen

Zusammenfassung von RA und Notar Krau:

In dem Fall OLG München 33 W 460/23 geht es um erbrechtliche Ansprüche zwischen den Töchtern des verstorbenen Erblassers und seiner zweiten Ehefrau.

Das Landgericht hat die Klage teilweise stattgegeben und die Beklagte zur Auskunftserteilung und Zahlung eines Pflichtteils verurteilt.

Die Beklagte beantragte zusätzlich einen Zugewinnausgleich.

Das Oberlandesgericht München lehnte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Zugewinnausgleich ab, da das Familiengericht dafür zuständig sei.

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts als Familiengericht könne nicht geändert werden, und das Landgerichts-Urteil habe keine Auswirkungen auf die Zuständigkeit.

Es wird keine Kostenentscheidung getroffen, und die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung
  2. Zusammenfassung von RA und Notar Krau
  3. Zum Urteilstext
  4. Tenor
  5. Sachverhalt
  6. Die Klage der Klägerinnen
  7. Die Widerklage der Beklagten
  8. Entscheidungen des Landgerichts
  9. Anträge der Beklagten
  10. Die Entscheidung des Landgerichts zur Prozesskostenhilfe
  11. Die sofortige Beschwerde der Beklagten
  12. Begründung der Entscheidung des Oberlandesgerichts
  13. Zuständigkeit des Familiengerichts
  14. Fazit
  15. Kostenentscheidung
  16. Zulassung der Rechtsbeschwerde

Zugewinnausgleich + Pflichtteil der Witwe – OLG München 33 W 460/23 e – Zum Entscheidungstext:



Macht der überlebende Ehegatte neben dem „kleinen Pflichtteil“ auch Zugewinnausgleichsansprüche geltend, ist für den Pflichtteilsanspruch das Zivilgericht, für Zugewinnausgleichsansprüche das Familiengericht zuständig

(Anschluss an BGH, IX ZR 91/81, NJW 1983, 388).

vorgehend:
LG München I, Beschluss vom 28.02.2023 – 10 O 14692/19


Tenor


Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 28.02.2023, Az. 10 O 14692/19, wird zurückgewiesen.


Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Top view of white vintage light box with TAXES inscription placed on stack of USA dollar bills on white surface

BFH 15. Mai 2024 – II R 12/21 – Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

September 7, 2024
BFH 15. Mai 2024 – II R 12/21 – Begünstigungstransfer bei der ErbschaftsteuerRA und Notar KrauDas Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15…
green female angel statue

Aufgaben des Nachlasspflegers – OLG München Beschluss 7. 1. 2010 – 31 Wx 154/09

August 25, 2024
Aufgaben des Nachlasspflegers – OLG München Beschluss 7. 1. 2010 – 31 Wx 154/09RA und Notar KrauDer Nachlasspfleger hat gemäß § 1960 BGB d…
beige 2-story house

Steuerbefreiung für ein Familienheim FG Niedersachsen Urteil 13.03.2024 – 3 K 154/23

August 20, 2024
Steuerbefreiung für ein Familienheim FG Niedersachsen Urteil 13.03.2024 – 3 K 154/23RA und Notar KrauDas Finanzgericht Niedersachsen hat i…